- Schaft
Schaft, 1) der lange, gerade, glatte Theil eines Dinges. 2) der Stamm eines Baumes, so lange er sich nicht in Äste theilt; 3) ein Stängel, welcher nur Blumen aber keine Blätter trägt, z.B. bei verschiedenen Cactusarten; 4) der Stiel an Lanzen, daher auch die Lanze selbst; 5) S. der Handfeuerwaffen, Hauptheil derselben, welcher zur Verbindung von Lauf u. Schloß dient. Diese Theile finden ihre Aufnahme in dem langen Theil, während ein dicker u. kurzer Theil, die Kolbe, zum Anlegen der Waffe an die Backe u. Schulter des Schützen dient. Ein dünner Theil, (Koldenhals, Dünnung), welcher so stark ist, daß er mit der rechten Hand bequem umfaßt werden kann, verbindet den langen Theil u. die Kolbe; um das Zielen zu ermöglichen erhält er eine Neigung von 10–15 Grad. Der lange Theil nimmt in einer Aushöhlung auf seiner oberen Seite der Laufnuthe den Lauf auf, eine ähnliche[72] Aushöhlung auf der entgegengesetzten Seite, die Ladestocknuthe, dient zur Aufnahme des Ladestocks. Im obern Theil ist er meist offen gearbeitet, im untern als geschlossene Röhre, (Pfeife); diese erhält zum Schutz gegen den Stoß des Ladestocks eine Eisenverstärkung (Stoßblech); der lange Theil wird eingetheilt in Ober-, Mittel- u. Unterschaft, in letzterm befindet sich die Auskehlung für die Schloßtheile (Schloßkammer, Schloßkasten). Die Kolbe mit dem Kolbenhals, auch zusammen Anschlag genannt, muß so lang sein, daß der Schütze bequem anschlagen kann, lang od. kurz geschäftet sein; die linke Seite der Kolbe ist entweder platt, od. mit einem Ausschnitt od. Ansatz (Kolbenbacke) versehen zum bessern Anschlag. Am Kolben der Büchsen u. zuweilen der Jagdgewehre ist ein mit einem Schieber zu verschließendes Behältniß (Kugelkasten) angebracht. Ein ganzer S. umschließt den Lauf bis zur Mündung, ein halber S. nur den unteren Theil des Laufes, u. letzter wird bes. bei Jagdgewehren u. Pistolen angewendet. Bei Pistolen ist die Krümmung des Kolbenhalses noch etwas verlängert u. dient so als Kolben. Die Schäfte werden jetzt meist aus Nußbaum- od. Ahornholz gefertigt. 6) (Schey, Schegg), an Seeschiffen das vorderste Holz, welches unten von dem Vorsteven nach dem Galjon herauf geht. Es steht auf einem Einschnitte des Kiels, an welchem es mit mehren Bolzen befestigt ist; 7) bei einem Leuchter der senkrecht auf dem Fuße stehende Theil; 8) das zwischen zwei Fenster- od. Thüröffnungen befindliche Stück Mauer (Fenster-, Thürschaft); das an den Gebäudeecken befindliche heißt Eckschaft; in der Regel sollen die Fensterschäfte nicht schmäler sein, als die Fensterbreite beträgt; 9) so v.w. Säulenschaft (s.u. Säule) od. Pilaster: 10) bei Stiefeln der Theil über dem Schuh, od. auch das ganze Oberleder im Gegensatz zur Sohle; 11) der obere, glatte Theil der Federn, s.d. 1); daher 12) in der Heraldik die Stäbe, woran die Federn des Helmschmuckes befestigt sind; 13) die horizontalen Stäbe der Kämme od. Flügel u. daher auch die ganzen Kämme od. Flügel selbst; 14) das männliche Glied größerer Thiere; 15) so v.w. Heft; 16) so v.w. Duchten 1); 17) Mittelstück des Schlüssels.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.