Schulzeugniß

Schulzeugniß

Schulzeugniß, Zeugniß über wissenschaftliche Bildung u. sittliche Aufführung eines Schülers; wird beim Übergang in eine andere Schule, bes. beim Abgange von der Schule, u. zwar im erstern Falle vom Klassenlehrer, im andern vom Lehrercollegium ertheilt u. heißt dann Abgangszeugniß; bezeugt es die Reise für die Universitätsstudien, so heißt es Maturitätszeugniß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Testimonĭum — (lat.), Zeugniß, Beglaubigungsschreiben. T. integritatis, das Ledigkeitszeugniß, welches Personen nach dem kirchlichen Aufgebot, wenn kein Einspruch geschehen ist, ausgestellt wird, worauf sie dann getraut werden können. T. maturitatis, Zeugniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

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