- Schulzenlehn
Schulzenlehn (Schulzengut), in manchen Gegenden ein Bauernlehn, mit dessen Besitz zugleich gegen mancherlei Freiheiten das Amt eines Dorfschulzen, Dorfrichters od. Dorfschöppen (s.u. Schöppe) verbunden ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schulzenlehn (Schulzengut), in manchen Gegenden ein Bauernlehn, mit dessen Besitz zugleich gegen mancherlei Freiheiten das Amt eines Dorfschulzen, Dorfrichters od. Dorfschöppen (s.u. Schöppe) verbunden ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Schöppe — Schöppe, 1) im Mittelalter die ungelehrten, unmittelbar aus dem Volke od. aus den Schöffenbaren (s.d.) genommenen Urtheiler in den verschiedenen Gerichten, welche unter dem Vorsitz des Richters, welcher nur die Verhandlungen leitete u. zuweilen… … Pierer's Universal-Lexikon
Bürgermeisterlehn — Bürgermeisterlehn, so v.w. Bauern od. Schulzenlehn, s.u. Lehn … Pierer's Universal-Lexikon
Lehnswesen — (Feudal , Benefizialwesen). Man versteht unter Lehn oder Lehen (Lehnrecht, lat. Feudum, Feodum, Beneficium) das ausgedehnteste erbliche Nutzungsrecht an einer fremden Sache, das sich auf eine Verleihung seitens des Eigentümers gründet, die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon