Sendgeld, 1) die wegen Haltung des Sends (s.d.) u. zum Unterhalt der Sendrichter erforderlichen Kosten, worunter öfters auch die Entrichtung des Sendkorns an die Archidiakonen vorkommt; 2) eine Geldbuße, welche durch den Send auferlegt wurde.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Sendkorn — Sendkorn, s.u. Sendgeld 2) … Pierer's Universal-Lexikon