Subsidiarisch

Subsidiarisch

Subsidiarisch (v. lat.), aushülflich; daher subsidiarische Verbindlichkeit, eine Verbindlichkeit, welche erst dann eintritt, wenn ein Anderer seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, z.B. bei der Bürgschaft; subsidiarische Ladung, (Subsidialladung), Vorladung vor Gericht durch Requisition eines andern Richters, unter dessen Gerichtsbarkeit der Vorzuladende steht, zur Hülfe Rechtens, s. Citation; daher Subsidiāles, ein solches Ersuchungsschreiben; subsidiarisches Recht, ein Recht, dessen Grundsätze erst dann zur Anwendung gelangen, wenn ein anderes Recht keine genügende Entscheidungsnorm darbietet, z.B. das Gemeine Recht gegenüber einem particularen Landrecht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • subsidiarisch — sub|si|di|a|risch 〈Adj.〉 hilfsweise, unterstützend, behelfsmäßig, zur Aushilfe dienend [<lat. subsidiarius „zur Reserve gehörig“; → Subsidium] * * * sub|si|di|a|risch <Adj.> (bildungsspr. veraltend): subsidiär. * * * sub|si|di|a|risch… …   Universal-Lexikon

  • subsidiarisch — sub|si|di|a|risch 〈Adj.〉 = subsidiär …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • subsidiarisch — sub|si|di|a|risch <aus lat. subsidiarius, vgl. ↑subsidiär> (veraltend) svw. ↑subsidiär …   Das große Fremdwörterbuch

  • subsidiarisch — sub|si|di|är, älter sub|si|di|a|risch <lateinisch> (helfend, unterstützend; zur Aushilfe dienend) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Sachsen-Weimar-Eisenach — Sachsen Weimar Eisenach, ein zum Deutschen Bunde gehöriges Großherzogthum in Thüringen, welches aus drei von einander getrennten Haupttheilen, den Fürstenthümern Weimar u. Eisenach u. dem Neustädter Kreise, u. mehren kleineren[673] Landestheilen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Subsidiaritätspflicht — Die sogenannte Subsidiaritätspflicht (von subsidiär und subsidiarisch = unterstützend, Hilfe leistend und Subsidien (Plural) = Hilfsgelder vom Staat) ist erstmals im Mittelalter in Erscheinung getreten und existiert noch bis heute. Diese Pflicht… …   Deutsch Wikipedia

  • Sachsen [2] — Sachsen, Königreich, zum Deutschen Bunde gehörig, an die preußischen Provinzen Sachsen u. Schlesien, an Böhmen, Baiern, Reuß, Sachsen Weimar u. Sachsen Altenburg grenzend, hat mit den Schönburgischen Herrschaften 2717/8 QM. Es ist größtentheils… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Visitation — (v. lat.), 1) die genaue Untersuchung einer Sache od. Person, daher z.B. die Untersuchung, welche mit der Person eines Gefangenen bei dessen Einlieferung in ein Gefangenhaus stattfindet, od. die Untersuchung aller verdächtiger Orte u. Gegenstände …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Criminalproceß — (Peinlicher Proceß, Strafproceß, Strafverfahren, Ordo judiciorum criminal ium, Processus criminalis), 1) der Inbegriff der Rechtshandlungen, welche bei gesetzmäßiger Untersuchung u. Bestrafung eines einzelnen Verbrechens nothwendig werden; 2) der …   Pierer's Universal-Lexikon

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