- Succession
Succession (v. lat. Successio), im Allgemeinen 1) so v.w. Nachfolge; daher S. per universitatem od. in universum jus, die Nachfolge in die ganze vermögensrechtliche Persönlichkeit eines Rechtssubjects, im Gegensatz der S. in singŭla Bona, der Nachfolge, welche nur in einzelne Vermögensrechte geschieht; insbesondere 2) so v.w. Erbfolge, die Nachfolge in das Vermögen eines Verstorbenen, s.u. Erbfolge. Daher S. feudālis, die Erbfolge in die Lehngüter eines verstorbenen Lehnsmannes; S. gradŭum, die Reihenfolge, in welcher die zum Eintritt in eine Verlassenschaft Berechtigten zur Erbschaft berufen werden, wenn die Nähe des Verwandtschaftsgrades zum Erblasser entscheidet; S. ordĭum, die Reihenfolge, in welcher die verschiedenen Klassen der Erbberechtigten (Descendenten, Ascendenten etc.) zur Erbberechtigung gelangen; S. in capĭta, die Erbfolgeordnung, bei welcher die Erbschaft nach der Kopfzahl der Erbberechtigten in eben so viel gleiche Theile getheilt wird; S. in stirpes, wenn die Theilung nach der Zahl der Stämme erfolgt, so daß die in einem Stamme Stehenden zusammen so viel erhalten, als die in dem andern Stamme Befindlichen; S. in lineas, wenn die Theilung nach Linien geschieht; S. ab intestato, die Erbfolge in das Vermögen eines ohne Testament Verstorbenen (gesetzliche Erbfolge); S. testamentarĭa die Erbfolge aus einem Testament; S. pactitĭa, die Erbfolge aus einem Erbvertrag (s.d.). Daher Successionsrecht (Successionis jus), Delation eines Erbrechts; Successionsfähigkeit, die allgemeine Fähigkeit ein Erbrecht zu erlangen, deren Mangel nicht blos den Erwerb, sondern auch schon die Delation des Erbrechts hindert. So waren z.B. nach Römischem Rechte Apostaten, gewisse Arten von Ketzern, die zu einer Capitalstrafe Verurtheilten gänzlich successionsunfähig; nach Deutschem Rechte besteht eine solche Successionsunfähigkeit nach den besondern Successionsordnungen des hohen Adels für Kinder aus ungleichen (unstandesmäßigen) Ehen etc. Über die S. in Land u. Leute s. Thronfolge.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.