Tertiogenitur

Tertiogenitur

Tertiogenitur, das dem Drittgeborenen u. dessen Linie bisweilen nach Hausgesetzen zustehende Recht auf den Besitz der Regierung einzelner Staaten od. Fideicommisse. Eine solche übte die Bourbonisch-spanische Dynastie, als sie in Italien [395] Sicilien dem zweitgeborenen spanischen Prinzen Karl u. dem dritten Parma als T. verschaffte. Eben so bildete bis 1859 das Herzogthum Modena eine T. des Hauses Österreich; vgl. Primo- u. Secundogenitur.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Tertiogenitur — (lat.) ist ein historisches Rechtskonstrukt. Es bezeichnet eine Abfindung, die dem Drittgeborenen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meistens ein Vermögenskomplex, früher auch zuweilen eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Tertiogenitūr — (lat.), Abfindung, die dem Drittgebornen oder dessen Linie nach der Bestimmung mancher fürstlichen Hausgesetze gewährt wird, meist ein Vermögenskomplex. früher auch zuweilen eine Entschädigung an Gebiet, wie z. B. im Hause Habsburg, dessen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tertiogenitur — Tertiogenitūr (neulat.), die Herrschafts und Vermögensteile des Drittgeborenen. (S. auch Sekundogenitur.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Tertiogenitur — Tertiogenitur, lat. dtsch., des Drittgebornen Erbfolge in Stamm u. Stiftsgüter oder auf fürstliche Throne …   Herders Conversations-Lexikon

  • Tertiogenitur —   [zu lateinisch tertio »drittens« und genitura »Geburt«] die, / en, Sekundogenitur.   * * * Ter|ti|o|ge|ni|tur, die; , en [zu lat. tertio = drittens (zu: tertius, ↑Tertia) u. genitura = Geburt] (Rechtsspr. früher): Besitz[recht], Anspruch des… …   Universal-Lexikon

  • Tertiogenitur — Ter|ti|o|ge|ni|tur die; <zu lat. tertius »der Dritte« u. mlat. genitura »Geburt«> Besitz[recht] des drittgeborenen Sohnes u. seiner Linie in Fürstenhäusern; vgl. ↑Primogenitur …   Das große Fremdwörterbuch

  • Abdicatio heredis — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbverzicht — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Johann I. Josef — von Liechtenstein. Porträt von Johann Lampi, Heeresgeschichtliches Museum …   Deutsch Wikipedia

  • Toscana — (Gesch.). T. ist das alte Etrurien (s.d.) od. Tuscia. Nach dem Sturz des Römerreiches, 476 v. Chr., herrschten in dem Lande erst die Ostgothen, dann kam es an die Byzantinischen Kaiser. Als es im 7. Jahrh. die Longobarden den Byzantinern… …   Pierer's Universal-Lexikon

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