- Thelinson
Thelinson (spr. Thelüsong, engl. Dhellüss'n), Isaak Peter, geb. in Genf; etablirte sich in London u. war ein Verwandter des Bankiers T., welcher 1762 mit Necker associirt war. T. st. 1797 in London u. hinterließ eines der sonderbarsten Testamente, welches zu mehren Rechtsstreiten Anlaß gegeben hat. Da seine drei Söhne, Peter Isaak, [470] George Woodford u. Charles T., durch Heirathen u. Glücksfälle schon reiche Leute waren, so hinterließ er ihnen nur ein unbedeutendes Vermächtniß, bestimmte aber, daß der übrige Theil seines Vermögens, etwa aus 100,000 Pfd. St. Grundbesitz u. 600,000 Pfd. St. Capital an Staatspapieren, Actien etc. bestehend, von den Testamentsexecutoren zusammengehalten, die Einkünfte aber davon wieder zu Capital gemacht werden sollten, bis seine drei Söhne, deren Kinder u. wer von seinen Descendenten neun Monate nach der Testamentsvollstreckung noch geboren werden sollte, sämmtlich mit Tode abgegangen wären. Dann sollte das ganze Vermögen nach Stämmen gleich getheilt werden. Stürbe ein Stamm aus, so sollte das Vermögen in zwei Theile zerfallen, wäre nur noch ein Stamm übrig, so sollte es an diesen fallen, u. wenn auch der letzte männliche Nachkomme stürbe, an den britischen Staat zur Tilgung der Staatsschulden kommen. Als T. starb, waren seine drei Söhne noch am Leben, der älteste u. der jüngste hatten jeder vier Söhne u. binnen neun Monaten nach Eröffnung des Testamentes wurden dem jüngsten Zwillingssöhne geboren. Man berechnete, daß die Summe bis zum präsumtiven Tode des letzten dieser neun Personen auf 19 Mill. Pfd. St. (133 Mill. Thlr.), u. wenn der einzige dann noch lebende Erbe noch nicht volljährig sei, sondern noch 10 Jahre unter Vormundschaft stehe, auf 32 Mill. Pfd. St. (224 Mill. Thlr.) anwachsen könne. Dies Testament wurde hauptsächlich von dem älteren Sohne, welcher als Lord Rendlesham die irische Pairswürde erlangte, angegriffen, allein der Lordgroßkanzler Ellenborough u. der Rotulmeister Lord Alvanley entschieden sich für das Testament. Auch die Appellation an das Parlament wurde von den zwölf Richtern von Westminster verworfen, doch beschloß das Parlament, daß künftig nie ein solches Anhäusen von Vermögen länger als 21 Jahre stattfinden dürfe. Da gegenwärtig noch einige der betreffenden Descendentenleben, so ist die Erbschaft bis jetzt noch nicht liquid geworden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.