Unbewegliche Güter

Unbewegliche Güter

Unbewegliche Güter (Immobilien), alle Arten Grundstücken u. Gebäude nebst ihren Pertinenzen, daher allem dem, was darin erd-, wand-, band-, klammer-, niet- u. nagelfest ist, auch den dazu gehörigen Prädialservituten u. sonstigen Gerechtsamen, als Bannrechten etc., im Gegensatz der Mobilien od. der fahrenden Habe (Redegut, Bereitschaft, Gereide). Nach manchen Statuten werden auch Sachen, welche an sich beweglich sind, doch ausnahmsweise zu den unbeweglichen gerechnet, z.B. Waaren bei Handelsleuten, Schiffe u. Schiffgeräthschaften bei Schiffen; umgekehrt findet sich auch, daß nach dem Satz: Was die Fackel verzehrt, ist Fahrniß, mehrfach Gebäude zu den Mobilien gerechnet werden. Der Unterschied zwischen beiden Arten ist insbesondere im Deutschen Recht von Wichtigkeit, insofern die unbeweglichen Güter von Alters her als das Vermögen betrachtet wurden, welches unter dem besonderen Schutze des Volksrechtes u. unter der Garantie der Gemeinde stand u. an dessen Besitz die wichtigsten öffentlichen u. Familienrechte geknüpft waren. Daher finden namentlich hinsichtlich der Übertragung (s.u. Übergabe), der Erbfolge, der Verfolgung des Rechtes an unbeweglichen Sachen wesentliche Verschiedenheiten gegenüber den beweglichen Statt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Unbewegliche Sache — Eine Immobilie, auch Liegenschaft oder Anwesen ist im allgemeinen Sprachgebrauch ein Grundstück inklusive darauf befindlicher Gebäude und deren Zubehör. Juristisch und ökonomisch gesehen ist es „unbewegliches Sachgut“, woher sich auch das Wort… …   Deutsch Wikipedia

  • Kummer (2), der — 2. * Der Kummer, des s, plur. inus. ein in dem gemeinen Hochdeutschen Sprachgebrauche gleichfalls veraltetes Wort. Es bedeutete: 1) Ergreifung, Bemächtigung, Einnahme. Eine Stadt bekümmern, einnehmen, in einer alten Bibel Übersetzung von 1483 bey …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • gut — alles klar! (umgangssprachlich); in Ordnung; d accord (umgangssprachlich); O. K. (umgangssprachlich); einverstanden; okay (umgangssprachlich); mehr als; reichlich; …   Universal-Lexikon

  • Gut — Gutshof; Domäne * * * gut [gu:t], besser, beste <Adj.>: 1. bestimmten Erwartungen, einer bestimmten Norm, bestimmten Zwecken in hohem Maß entsprechend; so, dass man damit einverstanden ist /Ggs. schlecht/: ein guter Schüler, Arzt, Redner;… …   Universal-Lexikon

  • Russisches Reich [2] — Russisches Reich (Gesch.). Die Ländermassen, welche jetzt Rußland heißen, waren den Griechen, welchen man die ersten geographischen u. ethnographischen Kenntnisse derselben verdankt, lange ganz unbekannt. Die Homerische Weltkarte kennt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Humanitäres Völkerrecht — ist im modernen Sprachgebrauch, der die Bezeichnung Kriegsvölkerrecht verdrängt hat, die zusammenfassende Bezeichnung für das Kriegsführungsrecht. Es umfasst damit alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines Krieges oder eines anderen… …   Deutsch Wikipedia

  • unbeweglich — unbiegsam; unflexibel; inflexibel; starr; immobil; unveränderlich; steif; statisch; feststehend; rigide; bewegungslos * * * un|be|weg|lich [ ʊnbəve:klɪç] <Adj.> …   Universal-Lexikon

  • Tote Hand (Recht) — Tote Hand (lateinisch Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum meist unbeweglicher Wirtschaftsgüter durch Korporationen, wie die Kirche, oder Stiftungen, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder… …   Deutsch Wikipedia

  • Vermögen — Vermögen, 1) im Allgemeinen die Ursache eines möglichen Geschehens, insofern sie auch unabhängig von dem wirklichen Geschehen u. Wirken als den Dingen inwohnend gedacht wird. Der Begriff des V s unterscheidet sich daher von dem der Kraft dadurch …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Allmenden — (Allmendengüter), unbewegliche Güter (meist Wald u. Wiese), welche der Gemeinde gehören, an denen aber zugleich entweder alle od. auch nur einzelne bevorzugte Gemeindeglieder den Genuß haben. Die A. unterscheiden sich daher von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”