- Untheilbare Güter
Untheilbare Güter, Landgüter, deren Grundstücke beim Verkauf od. Vererben nicht vereinzelt werden können.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Untheilbare Güter, Landgüter, deren Grundstücke beim Verkauf od. Vererben nicht vereinzelt werden können.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gehuste Güter — Gehuste Güter, so v.w. Untheilbare Güter … Pierer's Universal-Lexikon
Bona [1] — Bona (lat., Rechtsw.), 1) Alles was sich im Eigenthum des Menschen befinden kann; 2) das äußerlich wahrnehmbare Vermögen, Güter, so: B. aequisīta, erworbene, nicht ererbte Eigengüter, s.u. Allod; B. admanuatiōnis, Behandigungsgüter; B. adventitĭa … Pierer's Universal-Lexikon
Untheilbar — Untheilbar, er, ste, adj. et adv. was nicht getheilet werden kann und darf, der Gegensatz von theilbar. Gott ist untheilbar, weil er nicht getheilet werden kann. Untheilbare Güter, welche nicht getheilet werden dürfen. In einigen Gegenden… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Sardinische Monarchie [2] — Sardinische Monarchie (Gesch.). Die S. M. od. das Königreich Sardinien besteht als solches erst seit dem Vertrage vom 24. August 1720, wo die Insel Sardinien u. das frühere Herzogthum Savoyen (seit 1713 Königreich) unter König Victor Amadeus I.… … Pierer's Universal-Lexikon
Schweiz [2] — Schweiz (Gesch.). Die ersten Bewohner der S. sollen celtischen Ursprungs gewesen u. von Nordost eingewandert sein. Sie waren in vier Stämme getheilt, wurden zusammen Helvetier genannt u. lebten in freier Verfassung. Nach ihnen hieß das Land… … Pierer's Universal-Lexikon
Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Adel [1] — Adel (vom althochdeutschen adal, d.i. ausgezeichnet, od. Geschlecht, Familie, während das franz. Noblesse, engl. Nobility, vom lat. nobilitas kommt u. den Stand dessen bezeichnet, der einen Namen hat, von einer lange bestehenden Familie ist),… … Pierer's Universal-Lexikon
Baiern [1] — Baiern (seit 30. Juni 1846 officielle Schreibart: Bayern), Königreich (Geographie u. Statistik), drittes Reich im Range des Deutschen Bundes, besteht aus 2 abgesonderten Theilen: der östliche grenzt an Kurhessen, Weimar, Meiningen, Koburg, Reuß,… … Pierer's Universal-Lexikon
Kirchenrecht — (Jus ecclesiasticum), der Inbegriff u. die wissenschaftliche Entwickelung der Normen, welche sich auf die äußere Ordnung die Kirche als eines gegliederten Organismus beziehen. I. Obschon die Küche als die Gemeinschaft, der Gläubigen zunähst nur… … Pierer's Universal-Lexikon