- Vorerbe
Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Vorerbe — heißt ein Erbe mit Rücksicht auf einen ihm gesetzten Nacherben (s. d.) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vorerbe — Vorerbe, derjenige, dem eine Erbschaft bis zu einem gewissen Zeitpunkte gehört, von welchem ab sie an einen andern (Nacherben) übergeht … Kleines Konversations-Lexikon
Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z … Deutsch Wikipedia
Vorerbe, das — Das Vorêrbe, des es, plur. ut nom. sing. ein nur in den Rechten einiger Gegenden übliches Wort, ein jemanden zum voraus vermachtes Erbe oder Erbtheil zu bezeichnen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorerbe, der — Der Vorêrbe, des n, plur. die n, eben daselbst, ein Erbe, welcher ein solches Erbtheil zum voraus bekommt … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Vorerbe — Vor|er|be 〈m. 17〉 vom Erblasser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt od. Ereignis als Erbe eingesetzte Person * * * 1Vor|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): jmd., der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe… … Universal-Lexikon
Vorerbe — erbrechtlicher Begriff für denjenigen, der vor dem ⇡ Nacherben ⇡ Erbe geworden ist. Der V. ist wahrer Erbe mit auflösend bedingtem oder zeitlich durch Endtermin beschränktem Erbrecht. Durch die ihm im Interesse des Nacherben auferlegten… … Lexikon der Economics
Vorerbe — 1Vor|er|be, der 2Vor|er|be, das … Die deutsche Rechtschreibung
Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B … Deutsch Wikipedia
Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon