Vorerbe

Vorerbe

Vorerbe, 1) das Jemand zum Voraus bestimmte Erbtheil; 2) derjenige, welcher ein solches Erbtheil bekommt; 3) der zuerst (primo gradu) ernannte Erbe, im Gegensatz eines Heres substitutus, s.u. Substitution.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vorerbe — heißt ein Erbe mit Rücksicht auf einen ihm gesetzten Nacherben (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vorerbe — Vorerbe, derjenige, dem eine Erbschaft bis zu einem gewissen Zeitpunkte gehört, von welchem ab sie an einen andern (Nacherben) übergeht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vorerbe — Nacherbe ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z …   Deutsch Wikipedia

  • Vorerbe, das — Das Vorêrbe, des es, plur. ut nom. sing. ein nur in den Rechten einiger Gegenden übliches Wort, ein jemanden zum voraus vermachtes Erbe oder Erbtheil zu bezeichnen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorerbe, der — Der Vorêrbe, des n, plur. die n, eben daselbst, ein Erbe, welcher ein solches Erbtheil zum voraus bekommt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vorerbe — Vor|er|be 〈m. 17〉 vom Erblasser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt od. Ereignis als Erbe eingesetzte Person * * * 1Vor|er|be, der; n, n (Rechtsspr.): jmd., der [durch Testament] zuerst Erbe wird, bis (nach einem bestimmten Zeitpunkt) der Nacherbe… …   Universal-Lexikon

  • Vorerbe — erbrechtlicher Begriff für denjenigen, der vor dem ⇡ Nacherben ⇡ Erbe geworden ist. Der V. ist wahrer Erbe mit auflösend bedingtem oder zeitlich durch Endtermin beschränktem Erbrecht. Durch die ihm im Interesse des Nacherben auferlegten… …   Lexikon der Economics

  • Vorerbe — 1Vor|er|be, der   2Vor|er|be, das …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Nacherbe — ist derjenige, der kraft Verfügung von Todes wegen nach einem anderen, dem Vorerben, zum Erben berufen ist (§§ 2100 ff. BGB). Der Nacherbe erhält die Erbschaft erst mit dem Ereignis, an das die Nacherbschaft geknüpft ist (Nacherbfall), z. B …   Deutsch Wikipedia

  • Nacherbe — Nacherbe, eine Person, die vom Erblasser in der Weise als Erbe eingesetzt wurde, daß sie erst die Erbschaft bekommen soll, wenn sie bereits ein andrer, der sogen. Vorerbe, gehabt hat. Fällt dieser Vorerbe weg, so erhält der N. sofort die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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