Wiederklage

Wiederklage

Wiederklage, so v.w. Gegenklage.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ernst Friedrich Pfotenhauer — (* 1. Juni 1771 in Delitzsch; † 23. August 1843 in Halle (Saale)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Leben Als Sohn eines Amtsrichters und späteren Amtsinspektors in Wernsdorf Heinrich Friedrich Samuel Pfotenhauer geboren, besuchte er bis… …   Deutsch Wikipedia

  • Reconvention — (lat.), Gegenklage, s. Wiederklage …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Connexität — (Connexitas causarum), die Eigenschaft mehrerer an u. für sich getrennter, selbständiger streitiger Rechtssachen, vermöge deren sie auf[366] die Behandlung od. Entscheidung von einander Einfluß haben. Eine Rechtssache, welche jene Eigenschaft… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Duplīk — (v. lat.), 1) Antwort des Beklagten auf die Gegenantwort des Klägers (Replik); durch sie sollen die Anführungen in der Antwort auf die Klage wider die Replik gerechtfertigt, das Unvollständige in der Einlassung auf die Klage verbessert u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kori [2] — Kori, August Sigismund, geb. 1778 zu Frauenstein im Erzgebirge; war zuerst Rechtsconsulent in Leipzig, wurde 1812 Appellationsrath in Dresden, 1815 Mitglied der Oberjustizcommission u. 1816 Oberlandesgerichtsrath zu Naumburg, 1818… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtskraft — (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit dieses Urteils und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reconvention — Reconvention, Wiederklage, eine Klage von dem Beklagten gegen den Kläger, vor demselben Gerichte gestellt …   Herders Conversations-Lexikon

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