Willkür

Willkür

Willkür, 1) der Wille, in so fern er wählt, od. der Act, mittelst dessen nach freiem Entschluß der Mensch zwischen entgegengesetzten Verhältnissen wählt. Die W. ist entweder eine vernünftige od. vernunftlose, je nachdem die Triebe od. die Überzeugung, die Einsicht sie bestimmt; 2) im Mittelalter Bezeichnung für statutarische Rechte, welche sich politische Corporationen (Landgemeinden u. Gauverbände) u. andere Genossenschaften, wie Familien od. Handwerkerinnungen, innerhalb des Kreises von Verhältnissen, innerhalb dessen ihnen Selbständigkeit zukam, durch ausdrückliche Willenserklärung der Mitglieder od. Vorstände (Schöffen, Handwerksmeister etc.) selbst gesetzt hatten. Das Recht zur Errichtung solcher W-en (Kören, Willkören) erscheint häufig als Ausfluß ausdrücklicher landesherrlicher od. kaiserlicher Privilegien. Die älteste bekannte geschriebene W. (electa justitia) enthalten die Soester Statuten, s.u. Stadtrechte. Willküren der Brokmänner, s.u. Friesisches Recht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Willkür — steht für: bis in das 18. Jahrhundert, noch ohne abwertenden Sinn, sogar teils lobend, für Handlungen und Entscheidungen nach freier Wahl und Gutdünken bzw. den selbstverantworteten Gestaltungsraum von Fürsten in Bezug auf die Selbstverwaltung… …   Deutsch Wikipedia

  • Willkür — Willkür, soviel wie grundloses, launenhaftes Wollen (s. Wille); im engern Sinn eine Bestimmung oder Entscheidung, die nicht durch das Gesetz oder die Vernunft an sich gegeben ist, sondern aus freier Wahl erfolgt; daher gewillkürtes Recht,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Willkür — Willkür, im ältern deutschen Recht die vertragsmäßige Festsetzung einzelner Rechtsverhältnisse im Gegensatz zum allgemeinen Recht. Die sog. richterliche W. ist das pflichtmäßige Ermessen des Richters bei Festsetzung einer Strafe innerhalb des vom …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Willkür — Willkür, im ältern deutschen Rechte alles vertragsmäßig zwischen Privatpersonen festgesetzte Recht; in der Rechtssprache das pflichtmäßige Ermessen (arbitrium) des Richters in der Strafbestimmung innerhalb des gesetzlichen Spielraumes. – Vgl.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Willkür — Sf std. (13. Jh.), mhd. wil(le)kür, mndd. willekōr m. Stammwort Wie afr. wilkere m./f. als Wahl nach eigenem Willen aufzufassen (zu Wille und Kür). Adjektiv: willkürlich. deutsch s. Wille, s. Kür …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Willkür — Willkür: Das Substantiv (mhd. wil‹le›kür) ist eine Zusammensetzung aus den unter ↑ Wille und ↑ Kür behandelten Wörtern. Es bedeutet demnach eigentlich »Entschluss, Beschluss des Willens«, d. h. »freie Wahl oder Entschließung«. Die abwertende… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Willkür — 1. Durch fremde Willkür sterben ist zwiefacher Tod. Lat.: Bis emori est alterius arbitrio emori. (Philippi, I, 60.) 2. Willkür bricht alle Rechte. – Graf, 24, 262. Mhd.: Willekor bricht alle recht. (Magdeb. Weisthümer v.d. Jahr 1453, S. 38;… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Willkür — Beliebigkeit; Arbitrarität; Willkürlichkeit * * * Will|kür [ vɪlky:ɐ̯], die; : Verhaltensweise, die ohne Rücksicht auf andere nur den eigenen Wünschen und Interessen folgt: sie waren der Willkür eines launischen Vorgesetzten ausgeliefert. Zus.:… …   Universal-Lexikon

  • Willkür — die Willkür (Mittelstufe) das Handeln ohne Rücksicht auf die Gesetze Beispiele: Im Land herrscht vollkommene Willkür. Wir sind von der Willkür der Beamten abhängig …   Extremes Deutsch

  • Willkür — Belieben, Ermessen, Gutdünken, Laune, Zufall; (geh.): Befinden. * * * Willkür,die:⇨Rücksichtslosigkeit Willkür 1.Belieben,Gutdünken,Ermessen,Laune 2.Rücksichtslosigkeit,Eigenmächtigkeit,Eigenwilligkeit,Herrschsucht,Selbstherrlichkeit,Selbstsucht,B… …   Das Wörterbuch der Synonyme

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