- Ziehharmonika
Ziehharmonika, musikalisches Instrument, besteht aus einem kleinen cylindrischen od. prismatischen Blasebalg, dessen Mantel von Leder an zwei mit Handriemen zum bequemen Anfassen u. Ziehen versehenen, starken Deckeln befestigt ist u. mittelst derselben gezogen wird, so daß er abwechselnd Luft schöpft u. wieder ausbläst. Zum Schöpfen dient eine nach innen sich öffnende Klappe; zum Ausblasen eine größere od. kleinere Anzahl durch Klappen verschließbarer Öffnungen od. Löcher in einem od. beiden Deckeln; vor diesen Löchern liegen im Innern der Z. kleine Zungen, d.h. sehr dünne u. sehr elastische Argentan- od. Messingplatten, welche an dem einen Ende befestigt sind, so daß sie durch den dagegen gerichteten Luftstrom beim Öffnen des Loches in Schwingungen gerathen u. einen Ton entstehen lassen können. Der die Z. Spielende muß nun durch die Finger die Tasten od. Knöpfchen auf einer od. zwei Claviaturen in einer solchen Aufeinanderfolge niederdrücken, daß durch die von den Knöpfchen ausgehenden Hebel Klappen gehoben u. Löcher geöffnet werden, deren Zungen melodisch zusammen u. nach einander klingende Töne geben. Dem Wesen nach hat also die Z. eine ganz ähnliche Einrichtung wie eine Physharmonika od. eine mit einem Zungenwerke versehene Orgel (s.d. I.), nur daß bei dieser die Zungenpfeifen etwas anders eingerichtet u. zur Verstärkung des Tones mit kurzen konischen Röhren (Schallbechern) versehen sind. Wesentlich einfacher ist die Mund- od. Blasharmonika, bei welcher die Zungen in melodischer Anordnung nebeneinander auf einer Metallplatte in einem kleinen Kästchen liegen u. man die zellenförmigen Kanäle des Kästchens durch an der einen Seite desselben angebrachte Löcher mit dem Munde Luft einbläst u. so einige Zungen zugleich tönen läßt. Z-s werden bes. in Altenburg u. Klingenthal fabricirt.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.