Zugewähren

Zugewähren

Zugewähren (Zugewehren), s.u. Abgewähren u. Wehrbrief.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Zusetzen — Zusetzen, 1) (Bergb.), so v.w. zugewähren od. zuschreiben; 2) den einen Winkel eines Segels mit der Halse vorwärts ziehen, wenn man schief segeln will; 3) von den Schafen im vierten Jahre alle Zähne bekommen; 4) in die Blauküpe, welcher durch den …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abgewähren — Abgewähren, verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gewähr, die — Die Gewähr, plur. die en. 1. Bewährung, Versicherung, vornehmlich in folgenden Fällen. 1) Bescheinigung der Wahrheit einer Sache, ein Zeugniß. In diesem Verstande kommt es nur noch im Bergbaue vor, wo die Gewähr ein schriftliches Zeugniß ist,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gewähren — Gewähren, verb. reg. act. von den veralteten Zeitwörtern wahren und währen. 1) Bescheinigen, die Wahrheit einer Sache bezeugen; in welcher Bedeutung es doch nur noch im Bergbaue in den Zusammensetzungen abgewähren und zugewähren üblich ist, S.… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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