Wehrbrief

Wehrbrief

Wehrbrief, so v.w. Kaufbrief, bes. in solchen Gegenden, wo zur gültigen Übertragung des Grundeigenthums die aus dem alten germanischen Gesammtbürgschaftsverhältniß herrührende gerichtliche Auflassung (Wehrschaftung) üblich ist, durch welche erst das volle, bürgerliche Eigenthum übertragen (zugewehrt) wird.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Währbrief — Währbrief, 1) so v.w. Wehrbrief 2) so v.w. Lehnbrief …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zugewähren — (Zugewehren), s.u. Abgewähren u. Wehrbrief …   Pierer's Universal-Lexikon

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