Wehrschaftung
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Wehrbrief — Wehrbrief, so v.w. Kaufbrief, bes. in solchen Gegenden, wo zur gültigen Übertragung des Grundeigenthums die aus dem alten germanischen Gesammtbürgschaftsverhältniß herrührende gerichtliche Auflassung (Wehrschaftung) üblich ist, durch welche erst… … Pierer's Universal-Lexikon