- Abgewähren
Abgewähren, das gerichtliche Verfahren bei Übertragung eines Bergtheils von einem Besitzer auf den andern, wobei dem ersten ab-, dem andern zugewährt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abgewähren, das gerichtliche Verfahren bei Übertragung eines Bergtheils von einem Besitzer auf den andern, wobei dem ersten ab-, dem andern zugewährt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Abgewähren — Abgewähren, verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zugewähren — (Zugewehren), s.u. Abgewähren u. Wehrbrief … Pierer's Universal-Lexikon
Abschreiben — Abschreiben, 1) so v.w. copiren; daher Abschreibemaschine, so v.w. Copirmaschine; 2) gegenseitige Schuldposten in Rechnung stellen, od. überhaupt die geschehene Zahlung anmerken, s. Abrechnung; 3) (Bergb.), so v. w Abgewähren … Pierer's Universal-Lexikon
Gewähr, die — Die Gewähr, plur. die en. 1. Bewährung, Versicherung, vornehmlich in folgenden Fällen. 1) Bescheinigung der Wahrheit einer Sache, ein Zeugniß. In diesem Verstande kommt es nur noch im Bergbaue vor, wo die Gewähr ein schriftliches Zeugniß ist,… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gewähren — Gewähren, verb. reg. act. von den veralteten Zeitwörtern wahren und währen. 1) Bescheinigen, die Wahrheit einer Sache bezeugen; in welcher Bedeutung es doch nur noch im Bergbaue in den Zusammensetzungen abgewähren und zugewähren üblich ist, S.… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart