Mündigkeit

Mündigkeit

Mündigkeit, die Altersstufe, bei deren Eintritt die physische Person die volle rechtliche Handlungsfähigkeit erreicht. Nach Römischem Rechte war dies für Mannspersonen das vollendete 14., für Frauenspersonen das vollendete 12. Lebensjahr; doch bestand für die Mündigen daneben noch als weitere Altersstufe von rechtlicher Bedeutung die Minderjährigkeit bis zum 25. Jahre (s.u. Alter u. Minderjährigkeit). Im Deutschen Rechte finden sich für den Zeitpunkt der M. schon früh sehr verschiedene Grenzen angenommen; im Allgemeinen zeigt sich dabei die Wahrnehmung, daß allmälig mit fortschreitender Cultur der Zeitpunkt immerweiter hinausgerückt wurde. Ursprünglich wurde meist das 12. Jahr angenommen, später aber besonders häufig das 18. Jahr als Anfang der M. betrachtet, welches sich dann namentlich in den fürstlichen Hausgesetzen auch vielfach erhalten hat. Andere Rechte setzten dem Termine des 12. Jahres als dem ersten, zu welchem der Mensch Ƈzu seinen Jahren kommt,ű noch einen zweiten mit beschränkteren Wirkungen, nämlich das 21. Jahr als das Jahr, wo. der Mensch Ƈzu seinen Tagen kommt,ű zur Seite. Neuere Particulargesetze nehmen bald das 21. (so in Sachsen, Baiern, Baden, Württemberg), bald das 24. Jahr an (so in Preußen u. Österreich). Für gewisse Geschäftsverhältnisse kommt noch eine besondere M. vor, z.B. die Lehnsmündigkeit, wenn Jemand fähig ist, Lehen anzunehmen, welche nach sächsischem Lehnrecht sonst mit 13 Jahren 6 Wochen 3 Tagen (einer Verbindung des alten Termins von 12 Jahren mit dem sächsischen Jahr u. Tag) eintritt, die Eidesmündigkeit, die gemeinrechtlich von dem 14., nach Praxis u. neueren Gesetzen aber gewöhnlich von dem 18. Lebensjahre angenommen wird, die Testamentsmündigkeit etc.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Mündigkeit — Mündigkeit, soviel wie Groß oder Volljährigkeit. s. Alter, S. 386 …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mündigkeit — Mündigkeit, s. Großjährigkeit; über Ehemündigkeit s. Ehe; über Eidesmündigkeit, s. Eid …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Mündigkeit — Mündigkeit, Majorennität. s. Volljährigkeit …   Herders Conversations-Lexikon

  • Mündigkeit — Der Begriff Mündigkeit leitet sich vom althochdeutschen Wort Munt ab, das in mittelalterlichen Quellen die Stellung des germanischen Hausherren gegenüber Frauen, Kindern und Gesinde beschreibt. Die Munt bedeutet nach innen Herrschaft und Fürsorge …   Deutsch Wikipedia

  • Mündigkeit — Selbstverwaltung; Selbständigkeit; Selbstständigkeit; Selbstbestimmung; Eigenständigkeit; Selbstgesetzgebung; Autonomie; Ich Stärke (fachsprachlich) * * * Mụ̈n|dig|keit 〈f. 20 …   Universal-Lexikon

  • Mündigkeit — pilnametystė statusas T sritis švietimas apibrėžtis Teisių įgijimo amžius. Gimdamas kūdikis jau turi konstitucijos garantuotas teises, pvz., teisę į gyvybę, laisvę, lygybę. Tam tikros pilnametystės vaikas sulaukia, kai pradeda eiti į mokyklą. Nuo …   Enciklopedinis edukologijos žodynas

  • Mündigkeit (Philosophie) — Immanuel Kant: Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung? Der Begriff Mündigkeit beschreibt das innere und äußere Vermögen zur Selbstbestimmung. Mündigkeit ist ein Zustand der Unabhängigkeit. Sie besagt, dass man für sich selbst sprechen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Mündigkeit, die — Die Mündigkeit, plur. car. die Eigenschaft, der Zustand, da eine Person mündig, d.i. von der väterlichen Gewalt befreyet, ist; die Großjährigkeit, Volljährigkeit, Majorennität …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Mündigkeit — Mụ̈n|dig|keit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pädagogische Mündigkeit — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”