Jahr u. Tag

Jahr u. Tag

Jahr u. Tag (Annus saxonicus), im Deutschen u. besonders im Sächsischen Rechte eine Frist von 1 Jahr 6 Wochen 3 Tagen, da die gebotenen Dinge in Zwischenräumen von je 14 Tagen gehalten wurden, bei Vorladungen zu denselben aber allemal, bevor die Strafe des Ungehorsams eintrat, eine dreimalige Ladung üblich war. Die Frist fand ihre Anwendung bes. bei der Verjährung. Im heutigen Rechte kommt die Frist von J. u. T. noch insofern vor, als in Ländern des Sächsischen Rechtes nach Verlauf derselben eine Verjährung für Mobilien eintritt. Außerdem werden wohl auch Edictalladungen so erlassen, daß nach Ablauf von J. u. T. die hierauf sich nicht Meldenden ausgeschlossen werden. Vgl. G. J. Wiesand, De origine anni Saxonici ejusque usu hodierno, Wien 1796.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Vor Jahr und Tag — Nach (auch: seit; vor) Jahr und Tag   Die Formel »Jahr und Tag« stammt aus der alten Rechtssprache und bezeichnete ursprünglich eine genau festgelegte Frist von einem Jahr, sechs Wochen und drei Tagen. Mit der Zeit verband sich mit dieser Formel… …   Universal-Lexikon

  • Jahr — Jahr: Das gemeingerm. Substantiv mhd., ahd. jār, got. jēr, engl. year, schwed. år geht mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen – vgl. z. B. awest. yārə »Jahr«, griech. hō̓ra »Jahr‹eszeit›, Tageszeit, Stunde« (↑ Horoskop und ↑ Uhr) und …   Das Herkunftswörterbuch

  • Jahr — • Jahr das; [e]s, e – dieses (besser nicht diesen) Jahres (Abkürzung d. J.) – im Jahr[e] (Abkürzung i. J.) – laufenden Jahres (Abkürzung lfd. oder l. J.) – künftigen Jahres (Abkürzung k. J.) – nächsten Jahres (Abkürzung n. J.) – vorigen Jahres… …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jahr — 1. Ale neinj Jôr î (zwî) Wînjjôr. (Siebenbürg. sächs.) – Schuster, 59. 2. Ale sâf Jôr î Gôfjôr. – Schuster, 58. 3. All Joar n Jöhr un to n Harwst noch n Spoatling. (Pommern.) Alle Jahre ein Kind und im Herbst noch einen Spätling. Von fruchtbaren… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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