Münzfreiheit

Münzfreiheit

Münzfreiheit, das Münzrecht, wenn es einer Stadt, einem Reichsstande od. einem Privatmanne zugestanden worden war. Seit 1806 ging diese Freiheit allen Mediatisirten verloren.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Münzrecht — Münzrecht, 1) das jedem Staate zustehende Recht, Münzen schlagen zu lassen. Dieses M. war zu der Zeit des Deutschen Reichs keine Befugniß der Landeshoheit, sondern ein kaiserliches Reservatrecht, welches nicht einmalden Reichsvicarien zustand.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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