- Ast [1]
Ast, 1) Vertheilungen des Stammes od. Stängels, dadurch entstehend, daß Bündel von Schraubengängen sich der Rinde nähern, netzartige feste Verbindungen (Anastomosen) bilden, die gleichsam wurzelartig (daher Astwurzel) im Stamme haften, aus denen entweder bei Kräutern u. Sträuchern sogleich, od. bei Bäumen aus einem zuerst gebildeten Auge im folgenden Jahre der neue A. hervorwächst. Aus den Ästen entwickeln sich durch weitere Vertheilungen Zweige (Reiser, Ramuli). an diesen die Blüthen- u. Blattstiele (s.d.). Der Winkel, den ein A. mit dem Stängel, ein Zweig mit dem A. aufwärts bildet, heißt Astwinkel (Astachsel, Ala, Axilla), die zu beiden Seiten der Basis des A-es liegenden Stellen: Knöchel (Tali. 2) Theil des Körpers, der sich von einem Ganzen aus verbreitet, jedoch in ununterbrochener Verbindung mit demselben bleibt; so A. einer Ader, eines Nerven; 3) (Geneal.), in Geschlechtstafeln die Seitenlinien eines Stammhauses; 4) (Herald.), Wappenbild, entsteht, wenn 2 kleine, gleichlaufende Schräglinien durch eine Querlinie verbunden werden; als Schildtheilung sagt man: mit Ästen getheilt. od. Astschnitt; bei anderen Wappenfiguren geaste wenn[848] die Grenzlinie in Form der Äste gebildet sind. Als gemeine Figur unterscheidet man gestutzte Äste, wo zwar hervorstehende Theile, aber nicht so bedeutende, vorhanden sind, vgl. Astkreuz; 5) (Kriegsw.), so v.w. A. einer Mine; 6) so v.w. Boyau; 7) Theil der Flugbahn der Geschosse, s. u. Schießen; 8) (Geom.), bei regelmäßigen krummen Linien (z.B. Parabel, Hyperbel), so v.w. Schenkel; nach Andern Linien, die bei denselben krummen Linien von der Achse aus nach beliebigen Punkten derselben gezogen werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.