Baierisches Gesetz

Baierisches Gesetz

Baierisches Gesetz u. Baierisches Landrecht, s.u. Baierisches Recht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Heimathsrecht — Heimathsrecht, 1) im weiteren Sinne gleichbedeutend mit Unterthansrecht od. den Rechten, welche aus der Staatsangehörigkeit überhaupt fließen; 2) im engeren Sinne das Recht eines Staatsangehörigen in einem bestimmten Bezirke des Staates… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Baden [2] — Baden, Großherzogthum (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Das jetzige Baden wurde nach der Völkerwanderung von Alemannen bewohnt, welche in der letzten Hälfte des 4. Jahrh. n.Chr. die Römer aus den von denselben gegründeten Colonien vertrieben u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Griechenland [4] — Griechenland (Gesch.). I. Älteste Zeit. Die älteste Geschichte G s u. seiner Bewohner ist in mythisches Dunkel gehüllt. Als Ahnen der späteren hellenischen Abkömmlinge werden verschiedene Völker u. Stämme genannt, die in Zersplitterung lebten,… …   Pierer's Universal-Lexikon

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