- Baierisches Gesetz
Baierisches Gesetz u. Baierisches Landrecht, s.u. Baierisches Recht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Baierisches Gesetz u. Baierisches Landrecht, s.u. Baierisches Recht.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Baierisches Recht — Baierisches Recht, das älteste Gesetzbuch der Baiern, ist das von dem Frankenkönig Dagobert I. 630–638 veranstaltete, in lateinischer Sprache verabfaßte Rechtsbuch, Baierisches Gesetz, Leges Bajuvariorum (Ausg. v. Mederer, Ingolst. 1793; in… … Pierer's Universal-Lexikon
Heimathsrecht — Heimathsrecht, 1) im weiteren Sinne gleichbedeutend mit Unterthansrecht od. den Rechten, welche aus der Staatsangehörigkeit überhaupt fließen; 2) im engeren Sinne das Recht eines Staatsangehörigen in einem bestimmten Bezirke des Staates… … Pierer's Universal-Lexikon
Baiern [2] — Baiern (Geschichte). I. Älteste Geschichte des 794. Die ältesten Bewohner des heutigen Königreichs B. sollen Celten, vom Stamme der Bojer gewesen sein. Durch andringende Germanische Völkerschaften zum größten Theile vertrieben, machten sie (nach… … Pierer's Universal-Lexikon
Baden [2] — Baden, Großherzogthum (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Das jetzige Baden wurde nach der Völkerwanderung von Alemannen bewohnt, welche in der letzten Hälfte des 4. Jahrh. n.Chr. die Römer aus den von denselben gegründeten Colonien vertrieben u … Pierer's Universal-Lexikon
Griechenland [4] — Griechenland (Gesch.). I. Älteste Zeit. Die älteste Geschichte G s u. seiner Bewohner ist in mythisches Dunkel gehüllt. Als Ahnen der späteren hellenischen Abkömmlinge werden verschiedene Völker u. Stämme genannt, die in Zersplitterung lebten,… … Pierer's Universal-Lexikon