- Bekk
Bekk, Johann Baptist, geb. 1797 zu Tryberg in Baden, wurde 1822 Advocat in Meersburg, 1829[508] Hofgerichtsassessor daselbst u. 1832, unter Winters Ministerium, Rath im Ministerium des Innern, schied aber unter Blittersdorf aus diesem Berufskreise u. wurde 1837 Vicekanzler beim Oberhofgericht in Manheim. Als Mitglied der 2. Kammer zeichnete er sich durch unerschütterliches Halten an der Constitution aus, war 1841 der Erstatter des Berichtes in der 2. Kammer, welcher der Regierung das Recht der Urlaubsverweigerung für die Staatsdiener wegen Eintritts in die Kammer absprach, u. wurde 1842 Präsident der 2. Kammer; 1846 wurde er als Staatsrath Mitglied des Ministeriums ohne Portefeuille, im Dec. d. J. aber Minister des Innern, blieb Minister nach den Sturmtagen 1848 u. trug den Forderungen der Zeit Rechnung (s. Baden. Gesch. V. B). Beim Ausbruch der Mairevolution 1849 verließ er mit dem Großherzog Karlsruhe u. wurde im Juni entlassen. 1850 wurde er wieder als Mitglied des Staatenhauses nach Erfurt zum Präsidenten der 2. Kammer gewählt. Er st. am 22. März 1855 zu Bruchsal, wo er zuletzt, seit 1851, Präsident des Hofgerichts gewesen war u. wo ihm 1856 ein Denkmal errichtet wurde. Er schr.: Erläuterungen über die badische Strafproceßordnung (Manh. 1846 f.) u. das badische Preßgesetz vom 15. Febr. 1851 (Karlsr. 1851); Vorträge über die badischen Strafgerichte, Karlsr. 1851; Die Bewegung in Baden 1850.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.