- Blumenmalerei
Blumenmalerei, untergeordnete Art von Malerei, zu dem Stillleben gehörend. Nächst bis zur Täuschung treuer Nachahmung der Natur, welche durch correcte Zeichnung u. durch Wiedergabe der Farbe u. des Farbenschmelzes in den durch Beleuchtung u. Blätterlage hervorgebrachten Nüancen erreicht wird, gehört gute Auswahl der darzustellenden Blumen, sowohl in Bezug auf die Farben, als auf die Formen u. eine harmonische Zusammenstellung derselben zu einem guten Blumenstück. Ein solches erscheint entweder in pyramidaler Form als Strauß verbunden od. in einem Gefäße od. in halbkugeliger als Blumenkorb od. auch in Kranzform. Bei den Griechen war Pausias durch das berühmte Blumenmädchen Glycera als Blumenmaler bekannt; im 16. Jahrh. hildete sich unter Rafael, bes. für dessen Loggien im Vatican, Giov. da Udine, als B. aus. Unter den Neueren zeichneten sich bes. Niederländer in diesem Fache aus, so: van Huysum, Verelst, de Heem, Rachel Ruysch, Verendael, van Aelst, Havermanns, Mignon, Röpel, Seeghers, van Royen u. P. Faers; unter den Deutschen sind die Merian, Tamna u. Bernetz, unter den Neueren aber van Dael, van Spaendonk, Chazelles, Bonneval, die Mureau, Redoute, Waldmüller, Wegmayer, Mayerhofer, Nachtmann, Preyer, Blankenburg, Adelheid Dietrich u.a.m. vorzüglich. Mit Blumen noch andere Gegenstände auf ein Gemälde zu bringen, kann nur. zulässig sein, wenn diese in einer gewissen Verwandtschaft od. Beziehung zu jenen Kehen, so Früchte, Schmetterlinge, auch kleine farbige Vögel; verwerflich abei ist es, ganze Figuren gleichsam als Staffage zu einem Blumenstrauß zu malen, u. eine Verirrung des Geschmackes, aus Blumengeranke menschliche Figuren zu formen, wie die Fleurs animées der Franzosen.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.