Centnergeld

Centnergeld

Centnergeld (Discretionsgeld), 1) mißbräuchliche Abgabe, welche der Spediteur od. Verlader der Frachtstücke von dem Fuhrmann pro Centner od. auch nach dem Betrage der Fracht erhebt; 2) im deutschen Buchhandel eine kleine Abgabe, welche der Commissionär von jedem an seine Committenten abgehenden Ballen zu Gunsten der Packer (Markthelfer) erhebt; in neuerer Zeit fast ganz abgekommen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Discretĭon — (v. lat.), 1) eigentlich Scheidung, Unterscheidung; daher Discretionsjahre, Jahre der Verstandesreife od. der Mündigkeit; 2) Berücksichtigung; daher Discretionsgeld, so v.w. Centnergeld 1); Discretionstage, so v.w. Respecttage; 3) Anstand u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

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