Clausur

Clausur

Clausur (v. lat. Clausūra), 1) Verschließung; 2) Verschlossensein, od. Verengerung von Theilen mit inneren Höhlen od. Kanälen, so Clausura utĕri etc.; 3) die klösterliche Versperrung, wonach der Eingang in gewisse Klöster stets verschlossen sein soll, u. Mönchen u. Nonnen verboten ist, ohne specielle Erlaubniß[198] des Oberen auszugehen, od. Jemand zu sich kommen zu lassen; 4) in Stiftern das gegen Außen abgeschlossene Beisammenwohnen der Canoniker; 5) der Aufenthalt in verschlossenen Zimmern, z.B. wenn Examinanden Probearbeiten (Clausurarbeiten) fertigen; 6) C. nigromantica, nach Paracelsus eine der 5 Arten der Nekromantie, zufolge welcher in den menschlichen Körper ohne äußerliche Verletzung etwas Widernatürliches eingebracht u. ebenso aus demselben wieder erhalten werden können; 7) die ehemals an dem Einband eines Buches angebrachten Bänder, Schlösser u. Eckbeschläge von Messing od. Silber; von dem Clausurenmacher (zur Zunft der Gürtler gehörig), od. vom Goldschmied gefertigt; 8) Einbruch an der Ecke eines Blattes, welchen man macht, um in einem Buche etwas zu bezeichnen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bergstraße und Reitsamerplatz — Die Bergstraße ist eine bekannte Straße in der Neustadt der Stadt Salzburg. Sie grenzt im Westen an die Dreifaltigkeitsgasse sowie im Osten an die Linzergasse. Die Bergstraße war in fürsterzbischöflicher Zeit die wichtige rechtsufrige… …   Deutsch Wikipedia

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