Correctīv

Correctīv

Correctīv (v. lat.), 1) verbessernd; daher Correctivurtheil (Correctoria sc. sententia), ein richterlicher Spruch, welcher einen, in einem andern in derselben Sache gesprochenen Urtheil, gegen die Absicht des Richters, eingelaufenen Fehler verbessert; 2) bessernd; daher 3) (Correctivmittel), Besserungs od. Zuchtmittel; auch so v.w. Correctionsstrafe, s. Strafe; 4) Linderungsmittel.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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