Exemt

Exemt

Exemt (v. lat.), 1) ausgenommen, von Lasten befreit; 2) (Exemti, Exemten), sonst auf mehreren Schulen die Schüler der obersten Klasse, die, von der strengeren Schulzucht befreit, auf die Akademie näher vorbereitet wurden. Daher Eximiren (s.d.) u. Exemtion, Befreiung von einer allgemeinen, von Andern zu leistenden Verbindlichkeit. Exemtionen der Klöster od. Stifter, sonst Vorrechte der Klöster od. Stifter, nach welchen dieselben von der Gerichtsbarkeit der inländischen Bischöfe befreit u. unmittelbar dem Papst unterworfen waren. Schon im 6. Jahrh. kamen einige Exemtionen vor, seit dem 7. Jahrh. mehr, bes. im 11. u. 12. ungeachtet der Widersprüche der Bischöfe u. der Mißbilligung, z.B. des St. Bernhard. Kaiser Joseph II. hob die Exemtionen 1781 auf u. wies die Klöster an die Regierung ihrer inländischen Provinzialen unter Aufsicht der Erzbischöfe u. Bischöfe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Exemt — (exempt), soviel wie eximiert, s. Exemtion …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • exemt — exemt* <aus lat. exemptus »befreit«, Part. Perf. von eximere, vgl. ↑eximieren> von bestimmten allgemeinen Lasten od. gesetzlichen Pflichten befreit …   Das große Fremdwörterbuch

  • Exemt — Unter Exemtion (lateinisch für „Ausgliederung“, korrekt eigentlich Exemption von lat. exemptio) versteht man die Ausgliederung von Personen oder Institutionen. Geläufiger als das Substantiv ist das zugehörige Adjektiv in Begriffen wie: exemtes… …   Deutsch Wikipedia

  • exemt — ex|ẹmt 〈Adj.; geh.〉 von bestimmten Lasten od. Pflichten befreit [<lat. exemptum „weggenommen, freigemacht“] * * * ex|ẹmt <Adj.> [zu lat. exemptum, 2. Part. von: eximere, ↑ eximieren]: 1. (Rechtsspr.) von einer gesetzlichen Pflicht,… …   Universal-Lexikon

  • exemt — ◆ ex|ẹmt 〈Adj.〉 von bestimmten Lasten od. Pflichten befreit; Syn. eximiert [Etym.: <lat. exemptum, Part. Perf. zu eximere »wegnehmen, freimachen«]   ◆ Die Buchstabenfolge ex|e… kann auch e|xe… getrennt werden …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • exemt — ex|ẹmt <lateinisch> (Rechtssprache befreit) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Braune Hardt — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Eggenrot — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Ellwangen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

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