Fanggeld

Fanggeld

Fanggeld, s.u. Schießgeld.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schießgeld — Schießgeld, 1) das Geld, welches der Förster od. Begeher des Jagdreviers für ein erlegtes Wild bekommt; für gefangenes Wild, bes. Raubwild, heißt es Fanggeld; 2) das Geld, welches der Steiger für jeden gemachten Schuß bekommt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wildfangsrecht — Wildfangsrecht, Recht des herkommenden Mannes, Jus wilfangiatus, Jus kolbekerili), das zuerst dem Pfalzgrafen am Rhein, dann allen Provinziallandgrafen, namentlich dem Pfalzgrafen in Baiern, zustehende Recht Wildfänge (Kolbekerle, von dem Tragen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Auslösen — Auslösen, 1) eine Person a., sie durch Lösegeld von der Hast, aus der Gefangenschaft befreien, bes. Kriegsgefangene, vgl. Ranzion; 2) (Rechtsw.), ein Pfand a., durch Erstattung der Verpfändungssumme es zur freien Disposition wieder erwerben; 3)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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