- Feldschöppe
Feldschöppe, verpflichtete Person, welche als Nebenperson des Gerichtes zur Taxation von Grundstücken od. zur Abgabe von Gutachten als Sachverständiger in Sachen, die Grundstücks- od. Landwirthschaftsverhältnisse betreffen, benutzt wird.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.