Friedebann

Friedebann

Friedebann, Befehl des Richters, Ruhe u. Friede zu halten. Er wurde sonst stets vor Eröffnung des Gerichts, auch vor der Eröffnung des hochnothpeinlichen Halsgerichts, ausgerufen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Friede wirken — Friede wirken, 1) Handlungen, die gegen die Sicherheit u. das Ansehen des Gerichts laufen, richterlich verbieten; 2) vom Richter dem obsiegenden Theile znm Besten einen Friedebann ertheilen; 3) einem Käufer die Gewähr gerichtlich leisten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Friedgebot — (Rechtsw), so v.w. Friedebann …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”