- Ganglien
Ganglien (Ganglia), 1) an Nerven Anschwellungen von der Größe eines Stecknadelkopfes bis Linsengröße (Nervenknoten, Ganglienknoten), welche aber ihrer Substanz nach sich wesentlich von Nerven unterscheiden u., dem Volumen nach, die mit ihnen verbundenen Nerven bedeutend überwiegen. Sie bilden eine Art Mittelpunkt (Gangliensystem) für diejenigen Nervenfasern, welche den unwillkürlichen Bewegungen u. Verrichtungen des Körpers vorstehen. Jeder Nerv, welcher in ein Ganglion tritt, gibt, in mehrere Aste sich spaltend, sein Neurilem an die Hülle des Ganglions ab, u. jeder austretende Nerv empfängt solches von dieser neu wieder. Außer der Nervenmasse, welche der in den Nerven enthaltenen ganz gleich ist, befindet sich in jedem Ganglion noch eine zweite zellige Substanz mit eigener schleimig gallertartiger u. röthlich grauer Materie (Ganglienkugeln). Nach den neuesten Ansichten über diese Bildungen unterscheidet man: a) Cerebralganglien, wie: das Gassersche Ganglion, das Ciliar-Ganglion, das Meckelsche Maxillar-Ganglion (s.d. a. unt. Gehirnnerven); ihnen fehlt die dichte starke Hülle der übrigen G.; die zweite Substanz ist weicher, der eigentlichen Nervenmasse ähnlicher; die Nervensubstanz hängt nur mit wenigen Fäden zusammen, welche meist nur zu Einem Nervenstamme gehören etc. b) Spinalganglien: außer einem od. zwei G. im Stamme der herumschweifenden u. einem Ganglion des Zungenschlundkopfnerven, die G. der Rückenmarksnerven, auf jeder Seite gewöhnlich 30; sie besitzen eine sehr feste dichte Hülle, welche mit der harten Haut des Rückenmarks zusammenhängt; die zweite Substanz umgibt die Nervenfäden lockerer; die Richtung der Nervenfäden in ihnen ist mehr parallel nach der Länge verlaufend etc. c) G. des vegetativen Nervensystems, so v.w. Gangliennerv. Vgl. Teichmann, Zur Lehre von den Ganglien, Göttingen 1857.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.