Gegenindicien

Gegenindicien

Gegenindicien, so v.w. Gegenanzeigen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Indicien — (Inzichten, Anzeigungen, v. lat. Indicium) im Strafproceß Thatsachen u. Umstände, welche, verschieden von dem eigentlichen Beweisgegenstande, mit demselben doch in einer solchen Verbindung stehen, daß von dem Vorbandensein derselben nach… …   Pierer's Universal-Lexikon

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