Gegenindicien
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Indicien — (Inzichten, Anzeigungen, v. lat. Indicium) im Strafproceß Thatsachen u. Umstände, welche, verschieden von dem eigentlichen Beweisgegenstande, mit demselben doch in einer solchen Verbindung stehen, daß von dem Vorbandensein derselben nach… … Pierer's Universal-Lexikon