Gerichtshalter

Gerichtshalter

Gerichtshalter, früher, bes. bei Patrimonialgerichten, gebräuchliche Bezeichnung für den vom Gerichtsherrn zur Leitung des Gerichts eingesetzten Beamten, s.u. Gerichtsbarkeit I. A) a).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gerichtshalter — Gerichtshalter, Justitiarius, früher der vom Inhaber der Patrimonialgerichtsbarkeit als Gerichtsherrn zur Ausübung der Gerichtsbarkeit bestellte Beamte …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gerichtshalter, der — Der Gerichtshalter, des s, plur. ut nom. sing. der die Stelle eines Richters vertritt, besonders in kleinen Gerichtsbezirken, auf Dörfern u.s.f. Justitiarius, Gerichtsverwalter …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gerichtshalter — ∙Ge|rịchts|hal|ter, der: vom Gerichtsherrn mit der ↑Gerichtsbarkeit (b) beauftragter Jurist: der Ulan trennte sich von ihm, um nach seinem Dorfe zu eilen, wo auch ein G. der umliegenden Edelleute wohnt, bei dem er die Sache berichten wollte (Cl …   Universal-Lexikon

  • Gerichtsverwalter — Gerichtshalter, auch als Gerichtsverwalter oder Justitiarius bezeichnet, war ein Gerichtsbeamter, der im Rahmen der Patrimonialgerichtsbarkeit für den Gutsherrn, auch Gerichtsherr genannt, als der zur Handhabung dieser Jurisdiktion bestellte… …   Deutsch Wikipedia

  • Jauch (Adelsgeschlecht) — Siegel Jauch (1683/1749) Wappen Jauch Jauch ist der Name eines seit dem späten Mittelalter nachgewiesenen thüringischen Geschlechts. Die Jauch, ursprünglich landesherrlich belehnte Bauern, traten Mitte des 17. Ja …   Deutsch Wikipedia

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  • Holsteinische Ständeversammlung — Ständesaal zu Itzehoe; als Anbau am alten Itzehoer Rathaus (links) Die Holsteinische Ständeversammlung war das Parlament des Herzogtums Holsteins zwischen 1836 und 1864 mit Sitz in Itzehoe. Inhaltsverzeichnis …   Deutsch Wikipedia

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