Gerichtsgebühren
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Gerichtsgebühren — Gerichtsgebühren, s. Gerichtskosten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gerichtsgebühren — Gerichtsgebühren, s. Gerichtskosten … Kleines Konversations-Lexikon
Gerichtsgebühren — Gerichtskosten erhebt der Staat in Deutschland für die Tätigkeit seiner Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Die Gerichtskosten setzen sich zusammen aus den gerichtlichen Gebühren und den gerichtlichen Auslagen. Die Gerichtskosten werden… … Deutsch Wikipedia
Gerichtsgebühren, die — Die Gerichtsgebühren, sing. inus. diejenigen Gebühren, welche gerichtlichen Personen für gerichtliche Handlungen von den Parteyen bezahlet werden; die Sporteln, ehedem auch der Klagschatz … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gerichtsgebühren — Ge|rịchts|ge|büh|ren <Pl.>: Gerichtskosten. * * * Ge|rịchts|ge|büh|ren <Pl.>: Gerichtskosten … Universal-Lexikon
Gerichtskosten — erheben die meisten Staaten für die Tätigkeit ihrer Gerichte in den meisten Gerichtsverfahren. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Höhe 2 Siehe 3 Weblinks … Deutsch Wikipedia
Gebührenstreitwert — Nach deutschem Recht werden Gebühren für Gericht und Rechtsanwälte bei gerichtlichen Streitigkeiten in vielen Fällen nach dem Gebührenstreitwert berechnet (in anderen Fällen gibt es feste Sätze oder Gebührenrahmen). Dieser orientiert sich,… … Deutsch Wikipedia
Streitwert — Der Streitwert ist in Prozessen vor Gericht von Bedeutung und monetärer Ausdruck des Streitgegenstandes. Außerhalb des streitigen Verfahrens spricht man statt vom Streit vom Gegenstandswert, beziehungsweise hinsichtlich der Tätigkeit der Notare… … Deutsch Wikipedia
Gericht [1] — Gericht (Judicium), jede unter dem Staatsschutz bestehende öffentliche Behörde, welcher die Ausübung der Rechtspflege übertragen ist. Die G e, deren in allen Staaten von nur einigem Umfang mehrere bestehen müssen, werden nach dem Gegenstande der… … Pierer's Universal-Lexikon
Gerichtskosten — (Gerichtsgebühren, Sporteln) sind die für die Tätigkeit der staatlichen Rechtspflege von den Beteiligten zu entrichtenden Gebühren, zu denen manchmal auch die Auslagen der Gerichtsbehörden gerechnet werden. Man unterscheidet zwischen den… … Meyers Großes Konversations-Lexikon