- Gesellschaftscavalier
Gesellschaftscavalier, die Cavaliere nicht regierender Mitglieder fürstlicher Familien.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Gesellschaftscavalier, die Cavaliere nicht regierender Mitglieder fürstlicher Familien.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.
Hof [2] — Hof (lat. Aula, fr. Cour), der Landesherr u. seine Familie, mit ihren sie zunächst umgebenden persönlichen Beamten u. Dienern. Der Ausdruck kommt daher, daß man den fürstlichen Palast (Palatium, Pfalz) nebst seinen Nebengebäuden, um den die… … Pierer's Universal-Lexikon