Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung

Gesellschaftsrechnung, Berechnung, was von einem, in gesellschaftlicher Verbindung erlangten Vortheil od. erlittenen Verlust, od. von einer gemeinschaftlichen Leistung, auf eines jeden Gesellschaftsgliedes Theil, je nach seinem Beitrage, seiner Leistung etc., kommt. Sie kommt darauf hinaus, eine Zahl nach bestimmten Verhältnissen zu theilen. Sind diese Verhältnisse durch eine einfache Reihe von Verhältnißzahlen gegeben, so gehört die Aufgabe zur Einfachen G.; sind sie aber wieder aus einer doppelten Reihe zusammengesetzt, so ist dies die Zusammengesetzte G. Die allgemeine Regel dafür ist folgende: die Totalsumme verhält sich zu den auf jeden Einzelnen kommenden Theil, wie die Summe der Gesellschaftsglieder zu Eins. Sie modificirt sich aber, wenn Bestimmungen getroffen sind, daß auf Einzelne größere Vortheile od. Belästigungen kommen nach Verschiedenheit dieser Bestimmungen, z.B. bei Actiengesellschaften nach der Zahl der Actien, die Jeder besitzt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gesellschaftsrechnung — (Repartitionss oder Verteilungsrechnung), das Verfahren zur Verteilung einer gegebenen Größe S nach gegebenen Verhältnissen. Sind a, b, c... die gegebenen Verhältniszahlen, aus denen man einen etwa vorhandenen gemeinsamen Faktor zweckmäßigerweise …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, Repartitionsrechnung, Teil der Proportionslehre, lehrt eine gegebene Zahl nach einem gewissen Verhältnis teilen, dient z.B. zur Berechnung der Verteilung des Gewinns oder Verlustes bei einem gemeinschaftlichen Geschäft… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung — Gesellschaftsrechnung, eine Rechnung zur Eintheilung einer Zahl nach bestimmten gegebenen Verhältnissen, so z.B. zur Vertheilung eines in einem Gesellschaftsunternehmen gemachten Gewinnes auf die einzelnen Unternehmer nach der Größe des Beitrags… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gesellschaftsrechnung, die — Die Gesêllschaftsrêchnung, plur. inus. in der Rechenkunst, eine Rechnungsart, welche einen gegebenen Gewinst unter die Glieder der Gesellschaft nach dem Verhältnisse ihrer Einlage theilen lehret; die Gesellschaftsregel, Regula Societatis …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Repartiren — Repartiren, eine Summe od. eine Menge Gegenstände auf verschiedene Personen od. Posten nach gleichmäßigem Verhältnisse vertheilen. Daher Repartition, die Vertheilung; Repartitionsrechnung, so v.w. Gesellschaftsrechnung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Theilung — Theilung, 1) die Zerlegung eines Ganzen in die einzelnen Theile, woraus es besteht od. zusammengesetzt ist; 2) T. der Sylben, s.u. Sylbe; 3) (Deichw.), so v.w. Deichpfand, s.u. Deich; 4) T. der Intervallen (Mus.), s.u. Verhältniß der Intervallen; …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Repartitionsrechnung — Repartitionsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verteilungsrechnung — Verteilungsrechnung, s. Gesellschaftsrechnung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Additive Eigenschaften — Additive Eigenschaften. Die Beträge gewisser physikalischer Eigenschaften von physikalischen Gemischen oder chemischen Verbindungen lassen sich aus denen der Komponenten und aus ihrem Mengenverhältnis nach der sogenannten Gesellschaftsrechnung… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Mischungsregel — Mischungsregel, eine spezielle Anwendung der Gesellschaftsrechnung, die zur Berechnung der Eigenschaften von Mischungen aus denen ihrer Komponenten dann anwendbar ist, wenn die betreffende Eigenschaft der Komponente durch die Anwesenheit der… …   Lexikon der gesamten Technik

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