- Glättmühle
Glättmühle, 1) veraltete Maschine zum Glätten dünner wollener Zeuge; sie besteht aus einem hölzernen Gerüste mit mehrern glatten Querhölzern u. vorn od. hinten mit einer glatten eisernen Schiene; unter u. über diesen Querhölzern hindurch wird das etwas feuchte Zeug gezogen; 2) (Glasurmühle), dient zum Mahlen der vorläufig zerkleinerten, gemengten u. mit Wasser zu einem Brei angemachten Materialien der Glasur.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.