- Hungerkur
Hungerkur (Nestotherapie, Methodus per inediam, Inanition, Entziehung- od. Entbehrungskur), kurmäßige Beschränkung der Stoffzuführung, indem man entweder alle Speise versagt, bis das wüthendmachende Gefühl des Hungers eintritt, wie man zuweilen bei Tobsüchtigen thut (totale H.), od. man erhält den Kranken in einem steten Zustand des Schmachtens, der Eßlust (Esuries), indem mau ihm nur soviel Nahrung gibt, als zur Lebensfristung nöthig ist (Abstinenzkur). Dazu reicht man für einen Erwachsenen zwei bis drei Semmeln, seltener fügt man einige Loth mageres Fleisch hinzu. Die H. wird noch oft durch gleichzeitige Anwendung entleerender u. zehrender Mittel gesteigert. Einzelne dieser verschiedenen H-en haben eine besondere technische Ausbildung zu einem speciellen Verfahren u. sogar eine eigene Literatur erhalten. Es gehört hierher die große Ruft-Louvriersche Schmierkur, die Peutinsche Schmierkur, das gemäßigtere antisyphilitische (Extinctions-) Verfahren, die Struve'sche Diät- u. Entziehungskur, die Jodkur von Mojsisovicz, die Zittmann'sche Kur etc., gewissermaßen auch die Arabische u. Schroth'sche Trockenkur (in möglichster Entziehung des Getränkes bestehend). Die H. ist ein sehr angreifendes Verfahren u. kann sehr schädlich wirken. Viele anscheinende Magenbeschwerden, Nervenübel, Wassersuchten, Durchfälle u. Blähungsbeschwerden sind Folgen des Mißbrauchs der Nahrungsentziehung, die Genesung wird dadurch in die Länge gezogen, zumal Nervenfieber langwieriger u. verderblicher. Vorzugsweise schädlich sind derartige Kuren Säuglingen u. Kindern, sodann Greisen, Armen, durch Ausschweifung heruntergekommenen Schwangeren u. Stillenden. Auch ist die Valsalvoi'sche H. bei Aneurysmen u. organischen Herzfehlern bedenklich Struve, Diät-, Entziehungs- u. Hungerkur, Altona 1820.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.