Schmerzensgeld

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld, eine Summe Geldes, welche dem Verwundeten für die demselben durch eine Verwundung zugefügten Schmerzen durch den Strafrichter zuerkannt wird. Das S. ist nur Vergütung für die erlittenen Schmerzen, nicht aber für den dem Beschädigten zugefügten Schaden, daher namentlich nicht für Kurkosten, entzogenen Arbeitsverdienst etc.; in letzter Beziehung wird die Entschädigungspflicht des Thäters durch das S. weder aufgehoben noch gemindert. In den meisten neueren Strafgesetzbüchern ist der Anspruch auf das S. aufgehoben worden; nur einzelne (namentlich Sachsen, Weimar, Altenburg, Braunschweig) haben dasselbe als einen Strafzusatz für das Verbrechen der Körperverletzung noch beibehalten. Die Summe des S-es wird nach den Umständen, insbesondere der Größe u. Dauer der vom Verletzten ausgestandenen Schmerzen, nicht aber nach den Vermögensumständen des Beschädigten od. Beschädigers festgesetzt. Die Zuerkennung erfolgt nur auf Antrag; mehre Theilnehmer an dem Verbrechen haften solidarisch. Verloren geht der Anspruch, wenn der Verletzte selbst den ersten Anlaß zu den Thätlichkeiten gegeben hat.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать реферат
Synonyme:

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schmerzensgeld — Schmerzensgeld, eine Geldentschädigung, die unabhängig von einem etwaigen Vermögensschaden einzig als Äquivalent für die durch eine Körperverletzung verursachten Schmerzen gezahlt wird. Das deutsche Strafgesetzbuch kennt den Ausdruck S. nicht, es …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schmerzensgeld — Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld, in der Schweiz: Genugtuung) ist ein Anspruch auf Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach deutschem… …   Deutsch Wikipedia

  • Schmerzensgeld — Wiedergutmachung; Schmerzengeld (österr.); Genugtuung (schweiz.) * * * Schmẹr|zens|geld 〈n. 12〉 Entschädigung in Geld für einen erlittenen, immateriellen Schaden * * * Schmẹr|zens|geld, das (Rechtsspr.): Entschädigung in Geld für einen… …   Universal-Lexikon

  • Schmerzensgeld — Schmẹr·zens·geld das; nur Sg; Geld, das jemand (nach einem Gerichtsverfahren oder von einer Versicherung) für Schmerzen bekommt, die ein anderer verursacht hat …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Schmerzensgeld — im allgemeinen Sprachgebrauch Bezeichnung für eine Entschädigung in Geld für die Verletzung persönlicher Rechtsgüter wie Körper, Gesundheit u.a. Neben ⇡ Schadenersatz kann in folgenden Fällen für Verletzungsfolgen, die nicht in einem… …   Lexikon der Economics

  • Schmerzensgeld — Schmerzensgeldn Sold.AufgefaßtalsEntschädigungfürerlitteneSchmerzen.Sold1939bisheute …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Schmerzensgeld — Schmẹr|zens|geld …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Schmerzengeld — Das Schmerzensgeld (nach österreichischer Terminologie auch: Schmerzengeld, in der Schweiz: Genugtuung) ist ein immaterieller Schadensersatzanspruch, das heißt Schadensersatz als Ausgleich für Schäden nicht vermögensrechtlicher Art, nach… …   Deutsch Wikipedia

  • Schadenersatz — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne Fugen S) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede… …   Deutsch Wikipedia

  • Schadenersatzanspruch — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Unter Schadensersatz (auch Schadenersatz, ohne Fugen S) versteht man den Ausgleich eines Schadens. Ein Schaden ist jede… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”