Spolienrecht

Spolienrecht

Spolienrecht (Jus spolii, J. exuviarum), das schon im 12. Jahrh. in vollkommener Ausbildung erscheinende Recht, vermöge dessen die Könige u. Landesfürsten ein ausschließliches Recht der Beerbung auf den Nachlaß der Prälaten behaupteten. Das S. entwickelte sich aus dem Gebrauche, vermöge dessen beim Tode eines Bischofs od. anderen Geistlichen das ganze bewegliche Vermögen für nicht viel mehr, als eine Res nullius geachtet u. bald von den übrigen Clerikern im Namen der Kirche, bald von den Gutsherrn, ebenso wie der Nachlaß eines Hörigen, in Anspruch genommen wurde. Wie die Könige u. Landesfürsten, so legten sich dann auch die Schirmvögte u. Patrone von Kirchen u. Klöstern dasselbe Recht bei. Die Concilien sprachen wiederholt gegen dies Verfahren Verbote aus. Allmälig gelang es auch die Kaiser (insbesondere Otto IV. bei seiner Wahl 1197, Friedrich II. 1213 u. öfters) zu einer ausdrücklichen Verzichtleistung auf das S. zu bestimmen. In Folge dessen gelangten, in der ersten Zeit gewöhnlich noch in Folge ausdrücklicher Verleihungen durch die Landesherrn, die gewöhnlichen Grundsätze rücksichtlich des Nachlasses auch der niederen Geistlichkeit wieder zur allgemeinen Herrschaft. Der Nachlaß eines Geistlichen wird hiernach eben so vertheilt, wie der eines Laien; die Kirche succedirt nur dann, wenn keine erbfähigen Verwandten vorhanden sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Spolĭenrecht — (Jus spolii), das von den deutschen Kaisern ehedem in Anspruch genommene und bis auf Friedrich II. aus geübte Recht, den Nachlaß verstorbener Bischöfe einzuziehen. Auch die Landes und Grundherren nahmen im Mittelalter dem Nachlaß von katholischen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Spolienrecht — Das Spolienrecht (lat. ius spolii) ist die Befugnis, den beweglichen Nachlass eines katholischen Geistlichen einzuziehen. Die Praxis entstand aus der Sorge, dass Kleriker ihre durch kirchliche Benefizien gewonnenen Gelder an nichtkirchliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Spolienrecht — Spo|li|en|recht 〈n. 11; unz.〉 von den Päpsten bestrittenes Recht weltlicher deutscher Machthaber, die Spolien einzuziehen * * * Spoli|enrecht,   lateinisch Ius spoli|i, im Mittelalter von weltlichen und geistlichen Machthabern erhobener Anspruch… …   Universal-Lexikon

  • Spolienrecht — Spo|li|en|recht das; [e]s, e <zu mlat. spolia (Plur.), vgl. ↑Spolien>: a) im Mittelalter das Recht eines Kirchenpatrons (vgl. 1↑Patron 3), die ↑Spolien eines verstorbenen Geistlichen einzuziehen; b) der Anspruch des Kaisers od. später des… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Spolienrecht — Spo|li|en|recht (im Mittelalter das Recht, den Nachlass katholischer Geistlicher einzuziehen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Regalrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbreichsplan — Als Erbreichsplan wird der Plan des Stauferkaisers Heinrich VI. bezeichnet, innerhalb des Heiligen Römischen Reiches im deutschen Königreich die Erbmonarchie „wie in Frankreich“ (Annalen von Marbach zum Jahr 1196) einzuführen. Dieser Plan sei… …   Deutsch Wikipedia

  • Flambard — Ranulf Flambard oder Ralph Flambard (* um 1060 in der Normandie; † 5. September 1128 in Durham) war der wichtigste Minister in der Regierungszeit König Wilhelms II. Rufus, Fürstbischof von Durham, Lordkanzler und Siegelbewahrer von England. Leben …   Deutsch Wikipedia

  • Regalie — Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man zum einen Hoheitsrechte, zum anderen Hoheitszeichen. Inhaltsverzeichnis 1 Hoheitsrechte 2 Hoheitszeichen 3 Siehe auch 4 Weblinks // …   Deutsch Wikipedia

  • Regalienrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

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