Stolgebühren

Stolgebühren

Stolgebühren (Jura stolae [genannt nach der Kleidung, in welcher die Geistlichen ihr Amt verrichten, s. Stola 2)], Jura parochialia), alle die Einkünfte der Geistlichen, welche für geistliche Amtshandlungen entrichtet werden. Dahin gehören die Gebühren für Taufen, Beichten, Krankencommunionen, Aufgebote, Trauungen, Begräbnisse, Zeugnisse etc. Die Jura stolae waren ursprünglich die Einnahme für die Actus sacerdotales, welche allein dem Bischof gehörten u. welche, als die Parochien die Erlaubniß zur Verrichtung jener Actus erhielten, dennoch an den Bischof gezahlt werden mußten. Seit dem 6. Jahrh. mußten die Bischöfe aber den Parochen jene Einnahmen lassen (zuerst that es der Patriarch von Constantinopel), u. sie erhielten dafür ein Abfindungsquantum (vgl. Cathedraticum 2). Die jetzige Bestimmung der S. rührt erst aus späterer Zeit her. Ihrer Zufälligkeit wegen u. im Verhältniß zu dem ständigen Einkommen werden sie zwar nur als Accidenzien betrachtet, jedoch hat der Pfarrer, da er für sein Auskommen zum Theil darauf hingewiesen ist, sie als Rechte (daher Jura stolae) zu beanspruchen u. die Geldansätze für die einzelnen Fälle sind in der Regel in der Matrikel angegeben, doch ist hierbei auch das Herkommen entscheidend. In neuerer Zeit ist oft der Wunsch ausgesprochen worden die S. gegen eine feste Entschädigung aufzuheben, indem sie nicht mehr für die Gegenwart paßten u. von den Gemeindegliedern Anstoß daran genommen würde. Es haben sich aber bei der Ausführung dieses Wegfalls mancherlei Schwierigkeiten erhoben, u. deshalb sind sie nur an einzelnen Orten u. für einzelne Fälle abgeschafft worden. In der Katholischen Kirche gelten sie noch für keine Bezahlung, sondern nur für Opferspenden zur Erhaltung od. Gehaltsverbesserung des Pfarrers. Die Sacramente der Buße, des Altars u. der letzten Ölung werden immer ohne Gebühren gespendet u. den Armen alle S. erlassen. Vgl. Stypmann, De salariis clericorum, Greifsw. 1650; Stelzer, De juribus stolae, Alt. 1700; Grellmann, Geschichte der S., Gött. 1785; Tittmann, Über die Fixirung der S., Lpz. 1831; Schlayer, Die geistlichen Accidentien, 1834.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Stolgebühren — Stolgebühren,   Stoltaxen, Kirchenrecht: v. a. in der katholischen Kirche Abgaben an den Pfarrer für Amtshandlungen (bei denen er die Stola trägt) gegenüber einzelnen Gläubigen. Die häufigsten Stolgebühren sind die Tauf , Trauungs und… …   Universal-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae), die nach der Stola (s. d.) benannten Gebühren, welche die Geistlichen für kirchliche Handlungen, namentlich Taufen, Trauungen, Begräbnisse und Verrichtung der urkundlichen Funktionen innerhalb ihres Pfarrsprengels, beziehen. Schon… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae), die Gebühren für die in der Amtstracht (Stola), von den Geistlichen verrichteten Handlungen, dann auch für Ausstellung von Tauf , Trau und Totenscheinen u.dgl., seit 16. Jahrh., weil diese Einkünfte den Geistlichen zufällig sind,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Stolgebühren, lat. jura stolae, die von Trauung, Taufe, Beerdigung, Aussegnung etc., dem Geistlichen entrichteten Gebühren …   Herders Conversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Als Stolgebühren, auch Taxa Stola, Pfarrgebühr, Accidenzien, bezeichnet man Gebühren bzw. Vergütungen für die kirchlichen Handlungen u. a. Taufe, Trauung, Begräbnis sowie urkundliche Handlungen an die Geistlichen und deren Helfer. Ausgenommen… …   Deutsch Wikipedia

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren 〈Pl.〉 Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen, z. B. Taufe, Trauung [Etym.: → Stola] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt...] die (Plur.) <zu ↑Stola> Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen (Taufe, Trauung u. Ä.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt... , auch st... ] Plural (Pfarramtsnebenbezüge) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kirchenfinanzierung — Wie sich Religions und Weltanschauungsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen – kurz die Kirchenfinanzierung – hängt einmal von den rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des jeweiligen Staates …   Deutsch Wikipedia

  • Oblationarium — Oblation (von spätlat. oblatio = Gabe, Darbringung) ist eine freiwillig dargebrachte Gabe, d.h. ein Opfer, der Gemeindemitglieder an eine Kirche oder zur Befriedigung von deren Bedürfnissen; ebenso Oblationen sind Geschenke oder Vermächtnisse an… …   Deutsch Wikipedia

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