Todtschlag

Todtschlag

Todtschlag, 1) im Allgemeinen so v.w. Tödtung, s.d.; 2) im engeren Sinne diejenige Art der Tödtung, bei welcher der Verbrecher einen anderen Menschen zwar vorsätzlich, aber im Affect od. aufwallender Leidenschaft getödtet hat. Der T. unterscheidet sich hiernach von der culposen Tödtung (s. d) dadurch, daß bei dieser die den Tod veranlassende Handlung[657] nur auf Fahrlässigkeit beruht, von dem Morde (s.d.) dadurch, daß der Todtschläger zwar auch, wie der Mörder, den bestimmten od. unbestimmten Vorsatz den Andern ums Leben zu bringen gefaßt hat, daß aber dieser Vorsatz bei ihm nicht Folge einer vorbedachten Überlegung, sondern nur das Product einer durch den Affect gestörten Besonnenheit gewesen ist. Diese Störung der Besonnenheit durch den Affect muß jedoch sowohl im Augenblick des gefaßten Entschlusses, als der Ausführung der That selbst vorgewaltet haben; im anderen Falle unterfällt die That der Strafe des Mordes. Im Übrigen aber ist es für den Thatbestand des T-s an sich gleichgültig, aus welcher Veranlassung der Affect entstand, auch ob derselbe ein gerechter od. ungerechter war u. welches Mittel dann der Thäter bei Vollbringung der tödtenden Handlung anwendete. Alle diese Umstände können nur bei der Ausmessung an dem Begriff des T-s selbst. Diese Strafe selbst ist nach dem Gemeinen Rechte die Enthauptung mit dem Schwerte, nach den meisten neueren Strafgesetzgebungen ist dem Todtschläger der Regel nach niemals mehr die Todesstrafe, sondern immer nur Arbeits- od. Zuchthausstrafe in verschiedenem Maße, in den höchsten Fällen bis zu 20 Jahren ßische Strafgesetzbuch machen insofern eine Ausnahme, als sie dem Todtschläger dann noch die Todesstrafe androhen, wenn derselbe den T. begangen hat, um ein anderes Verbrechen vorzubereiten od. um sich nach Verübung eines solchen der Ergreifung zu entziehen. Außerdem bedroht noch das Preußische Gesetzbuch den T. von Ascendenten mit die Absicht des Todtschlägers ganz bestimmt u. geradezu auf Tödtung gerichtet war. Als einen erheblichen Milderungsgrund sehen einige Gesetzbücher den Umstand an, wenn der Getödtete den Thäter vorher durch bes. schwere Beleidigungen zum Zorn gereizt hatte. Besondere Bestimmungen enthalten neueren Strafgesetzbücher über die Verübung eines T-s im Raufhandel, s. Rauferei. Vgl. Egger, Über Mord u. T., Landsh 1816; Köslin, Die Lehre vom Morde u. T-e, Stuttg 1838.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Todtschlag — Todtschlag, rechtswidrige Tödtung in der Hitze des Affectes; meist mit Gefängnißstrafe bedroht, oder wo das Gesetz Todesstrafe vorschreibt, tritt in der Regel Begnadigung zum Gefängniß ein …   Herders Conversations-Lexikon

  • Todtschlag — 1. Ein Todtschlag ist nit so leicht vertheidiget als gethan. – Petri, II, 229. 2. Für Todtschlag steht jeder sein Abenteuer. – Graf, 496, 64. Der Kriegsschaden, den ein Bezirk erlitten, wird vom ganzen Lande ausgeglichen, nur das Leben der… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Todtschlag, der — Der Todtschlag, des es, plur. der doch selten vorkommt, die schläge, die unbefugte gewaltthätige Beraubung des Lebens eines Menschen, sie geschehe nun vorsetzlich oder unvorsetzlich, oder mit welchem Werkzeuge sie wolle, ob es gleich im… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Mord u. Todtschlag — Mord u. Todtschlag, Biersorte in Kyritz …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mord, der — Der Mord, des es, plur. inus. ein Wort, welches, wenn es seinem ganzen ehemahligen Umfange nach genommen wird, eine doppelte Bedeutung hat. 1. * Eine leidentliche, der Tod, und in engerm Verstande, ein gewaltsamer Tod; eine im Hochdeutschen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Steinwurf — 1. Ein Steinwurf trübt das Meer nicht. Nur ein sumpfiger Pfuhl wird von einem Stein getrübt. Beleidigungen erbittern grosse Seelen nicht. 2. Einen Steinwurf weist der Schöffe für einen Todtschlag. – Graf, 350, 384. Die alten Rechtsbücher… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Убийство — (юрид.) причинение смерти другому человеку. Как посягательство на высшее и самое реальное благо человека на его жизнь У. известно всем уголовным кодексам с древнейших времен. Основные его признаки и главные условия наказуемости в современной… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Mord [1] — Mord, die mit Vorbedacht verübte rechtswidrige Tödtung eines Menschen. Der Thatbestand des Mordes setzt sich daher aus der mit Überlegung gefaßten Absicht zu tödten (Animus occidendi) u. dem äußern Erfolg der in dieser Absicht begangenen Handlung …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Deutschland [2] — Deutschland (Antiquitäten). Die Bewohner der Germania magna (s. Deutschland, a. Geogr.), hatten in ältester Zeit keinen gemeinschaftlichen Namen, sie wurden weder unter dem fremden Namen Germanen (s.d.) befaßt (Anfangs nur am Niederrhein), noch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • That — 1. An der That liegt die meiste Macht. – Petri, II, 15. 2. Auf frischer That curirt s am besten. Wirkt s am meisten. 3. Bei grosser That man Gefahr zu fürchten hat. Lat.: Non fit sine periculo facinus magnum et memorabile. (Terenz.) (Seybold,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”