Winkelrecht [1]

Winkelrecht [1]

Winkelrecht, das besondere Recht, welches an manchen Orten rücksichtlich der Winkel u. Ecken der Gebäude besteht, bes. in wiefern diese mit dem Nachbargrund in Berührung kommen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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