- Nachgeburt
Nachgeburt (Secundinae), die, einige Zeit nachdem das Kind geboren ist, abgehenden Eihäute desselben (s.u. Ei 1), mit Einschluß des durch dieselben gebildeten Mutterkuchens u. des Restes der Nabelschnur. Die Vorbereitung zu diesem Abgang durch die Nachgehurtswehen u. dieser Abgang selbst sind eben so wohl als ein eigener Vorgang, welcher der Geburt folgt, wie eine letzte Geburtsperiode anzusehen, weil hiermit erst die völlige Entbindung beendigt ist; s.u. Geburt 1). In der Regel treten die Nachgeburtswehen kurze Zeit nach dem Abgang des Kindes, noch in der ersten Viertelstunde ein; über den Schooßbeinen der Gebärenden ist der durch die Zusammenziehung der Gebärmutter hinabgedrängte Mutterkuchen als eine Kugel fühlbar; bei Erstgebärenden spritzt Blut in Menge mit einem Male, bei öfter schon Geschwängerten in Zwischenräumen aus den Geburtstheilen hervor, u. nach völliger Lösung des Mutterkuchens erfolgt dann der Abgang mit leichter Hülfe der Hebamme, od. auch ohne solche, unter noch eine Zeit lang anhaltender Blutung. Der Betrag der N. dem Gewicht nach ist etwas über 1 Pfund. Häufig aber verzögert sich auch der Abgang der N. stundenlang, dauert diese Verzögerung über einen halben Tag, so muß die N. auf geeignete Weise entfernt werden. Der gewöhnlichsten Veranlassung dieser Verzögerung, der Atonie der Gebärmutter, als Schwächezustande, wird am besten durch gelindes Reiben des Unterleibes auch schon zeitig begegnet. Künstliche Entfernung der N. muß eintreten bei einer ungewöhnlich starken Befestigung des Mutterkuchens durch einzelne sehnenartige Fasern, od. auch bei Einsackung desselben in der theilweise u. krampfhaft zusammengezogenen Gebärmutter; ferner wenn ein heftiger Blutfluß der Gebärmutter eintritt, dessen Stillung nicht eher zu erwarten ist, bis die von der N. befreite Gebärmutter sich mit aller Kraft zusammenziehen kann, etc. Die Herausbeförderung der N. wird durch die in die Gebärmutter eingeführte Hand bewirkt. Ist sie angewachsen, so muß sie zuvor losgeschält werden.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.