Auspfänden

Auspfänden

Auspfänden (Bergb.), zwischen der Zimmerung u. dem Gesteine gebliebene Lücken mit Keilen aussetzen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Auspfänden — Auspfänden, verb. reg. act. Einen Schuldner auspfänden, ihn des Seinigen, statt eines Unterpfandes für den Gläubiger, berauben, mit Gewalt ein Unterpfand aus seinem Hause nehmen. Daher die Auspfändung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • auspfänden — ∙aus|pfän|den <sw. V.; hat: vollständig pfänden: Mag ihn der Wirt a. (Ebner Eschenbach, Gemeindekind 145); welcher Mann wird nicht erschrecken vor dem Gedanken, in drei Jahren ausgepfändet zu werden (Iffland, Die Hagestolzen I, 6) …   Universal-Lexikon

  • Ab executione anfangen — (lat.), vor gesetzlicher Entscheidung einer Rechtssache den Beklagten zu einer Leistung nöthigen od. auspfänden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Indien [4] — Indien (Gesch.). Die älteste Geschichte I s ist in Dunkel gehüllt, da die Indische Literatur eine eigentliche Geschichtsschreibung nicht kennt u. die auf uns gekommenen chronikartigen Schriften u. dgl. durchaus den mythologischen Charakter tragen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Exequieren — (lat.), vollziehen, vollstrecken; durch Exekution (s.d.) Schulden eintreiben, auspfänden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Pfänden — Pfänden, verb. reg. act. 1) Durch Abnehmung eines Pfandes zur Leistung einer Schuldigkeit zwingen. So pfändet der Gläubiger seinen Schuldner, wenn er zur Sicherheit seiner Forderung demselben eine Sache abnimmt oder vorenthält. Sie machen die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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