- Bergleute
Bergleute, 1) die an einem Bergwerke od. an Hütten arbeitenden Personen; bes. aber 2) die niedere Klasse derselben. Die B. theilen sich in B. vom Leder (so vom Bergleder genannt), welche unter der Erde arbeiten; B. vom Feuer, welche die Hütten besorgen; u. B. von der Feder, welche die Schreibereien unter sich haben. Sämmtliche B. u. Hüttenleute eines Bergreviers bilden eine Knappschaft. Gewöhnliche B., welche das Erz in den Gruben verarbeiten, heißen Häuer; nachdem sie schon längere Zeit in den Bergwerken als Jungen gearbeitet haben, erlernen sie die Häuerarbeit einige Jahre als Lehrhäuer (Bergknecht). Ehe sie aber als Doppelhäuer aufgestellt, d.h. als solche erklärt werden, müssen sie auf einer fremden Zeche die Probegedinge od. Häuerschicht machen, d.i. ein von dem Geschworenen in das Gedinge gegebenes Stück Arbeit binnen bestimmter Zeit vollenden. Die Knaben, welche als Gehülfen beim Bergbau angestellt sind, eigentlich die Lehrlinge, heißen Jungen; u. zwar Grubenjungen, wenn sie in den Gruben arbeiten; Hundejungen, wenn sie den Hund (einen kleinen Karren) ziehen; Tagjungen, wenn sie über der Erde, Wäschjungen, wenn sie an Waschwerken, Pochjungen, wenn sie in Pochwerken, Scheidejungen, wenn sie in der Scheidebank, u. Klaubejungen, wenn sie in Klaubbänken beschäftigt sind. Handarbeiter, die nur geringe Arbeiten verrichten, die Hunde u. Karren füllen u. dgl., heißen Knechte; Haspelknechte, wenn sie an dem Haspel arbeiten (ihr Aufseher Haspelmeister); Helfersknechte, wenn sie den Kunststeiger in Besorgung des Kunstgezeugs, z.B. des Wassergöpels, unterstützen. Bei den Wäscharbeitern kommen noch andere Unterscheidungen: Siebsetzer, Erzpocher, Nachtpocher; Treibeleute haben in dem Göpel das Erz u. das Gestein aus der Grube zu treiben. Alle B. einer Zeche od. Grube, d.h. eines unter einerlei Besitz u. Leitung stehenden Bergwerks, stehen unter dem Steiger, der nach verschiedenen Beschäftigungen wieder eigene Benennungen, wie Kunststeiger, Zimmersteiger, Mauersteiger hat (zuweilen, wenn er Mitglied des Bergschöppenstuhls ist, heißt er Bergschöppe) u. wieder vom Schichtmeister, welcher die Beiträge von den Gewerken empfängt, die B. bezahlt etc., beaufsichtigt wird. Über die höheren Functionen beim Bergbau s. Bergwerksverfassung 1). Die B. arbeiten täglich 8 od. 12 Stunden (eine Schicht) u. werden dann von anderen abgelöst. Eine solche Schicht kann verlängert od. abgekürzt werden, wenn die Arbeit sehr beschleunigt werden soll u. deshalb ins Gedinge gegeben (veraccordirt) wird, solche B. heißen Gedinghäuer. Wöchentlich arbeitet der Bergmann meist 6 Schichten, da der Sonntag (in manchen Bergwerksrevieren auch der Sonnabend) frei ist. Auch der Bergschmied, welcher das für den Bergbau nöthige Eisenzeug verfertigt (das Meisterstück ist: ein Keil, eine Kratze, einen Bergkübel, Berg- u. Wasserkanne zu beschlagen), der oft seine Bergschmiede zu Lehn trägt, hier u. da einen eigenen Eid leisten muß, seine Arbeit nach einer eigenen Taxe gut zu liefern u. an manchen Orten einen gewissen Bezirk hat, in welchem er ausschließlich Schmiedearbeit liefern darf; der Bergzimmerling, welcher das beim Bergbau nöthige Holzwerk bearbeitet; der Kunstarbeiter, Kunstknecht, der die Kunst- u. Wasserräder fertigt u. beaufsichtigt, gehören zu den B-n. Das Anfahren der B. in die Gruben geschieht gewöhnlich von dem Huthause, wo der Steiger wohnt, die Geräthe verwahrt werden u. die Betstunde aller zugleich Anfahrenden gehalten wird. Der Verdienst der B. ist sehr gering u. beträgt zwischen 71/2–15 Sgr. täglich. Ihr Leben ist daher meist sehr dürftig. Die B. suchen sich daher manche Nebenverdienste, um sich ein gemächlicheres Leben zu bereiten. Die B. genossen sonst manche Privilegien (z.B. nicht militärpflichtig zu sein) u. sind, da das Gewerbe sehr oft von dem Vater auf den Sohn erbt, mehr aber noch durch das Ernste u. Eigenthümliche ihres Berufs, zu einer Corporation von höchst eigenem, alterthümlichem Charakter verschmolzen. Merkwürdig sind bes. ihre Tracht (s. Bergkleidung), ihre eigene, rein deutsche Terminologie u. ihr froher Muth auch bei ihrer Dürftigkeit u. der Aussicht auf ein kurzes Leben mancher Unterabtheilungen der B. (viele an Gifthütten beschäftigte sterben meist vor dem 40. Jahre an der Bergsucht od. der Hüttenkotze); Musik ist ihr Element u. nach der beschwerlichsten Arbeit wandern sie Stunden weit zum Tanze (s. Schefflers Abhandlung von der Gesundheit der Bergleute, Chemn. 1770). Die meisten Staaten thun für die B., was sie können; Dürftige wohnen oft in Bergfreiheiten, d.h. auf alten Halden erbauten kleinen Häusern; bei der Bergarbeit Schaden leidende B. werden auf Kosten der Grube geheilt u. ihr Lohn weiter bezahlt, stirbt der Mann daran, so wird er kostenfrei begraben u. seine Hinterlassenen erhalten eine zweimonatliche Löhnung. Alte u. invalide B. (Bergfertige) bekommen eine kleine Pension (Gnadengeld) aus der Knappschaftskasse, die aus kleinen Lohnabzügen (Büchsenpfennigen) u. dgl. gebildet ist.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.