- Bonitirung
Bonitirung (v. lat.), die Prüfung, Untersuchung u. Bestimmung der Güte einer Sache, bes. des Bodens, behufs der Ausmittelung der Productivkraft, nach seiner natürlichen Lage, Beschaffenheit u. Zusammensetzung. Sie gründet sich darauf, daß der Landschätzer (Boniteur), durch praktische Erfahrung belehrt, im Stande ist, die verschiedenen Bodengattungen nach äußeren Merkmalen u. Eigenschaften zu erkennen. Diese ergeben sich aus den verschiedenen Erdarten, aus welchen der Boden besteht. Der B. geht gewöhnlich eine Vermessung u. Kartirung voraus; dann wird die abzumessende Flur durch die Boniteure nach allen Richtungen übergangen, der Boden durch Aufgrabungen etc. gehörig untersucht u. die vorgefundenen u. anzunehmenden Bodenklassen namentlich bestimmt, ausgesprochen u. aufnotirt u. von allen Anwesenden unterzeichnet. Dann wird noch ein Feldmesser hinzugezogen u. die gleichartigen Flächen mit Marquirfahnen od. Pfählen abgesondert, geschätzt u. gemessen. Das gefundene Resultat der einzelnen Bonitirungsabschnitte wird von dem Feldmesser in das Bonitirungsjournal eingetragen u. durch Nummern u. Linien auf der Karte vermerkt u. an jedem Abende zum Protokoll getragen. Ist das Abschätzen geschehen, so werden die erhaltenen Abschnitte geometrisch berechnet etc. Vgl. Schmidt, Leitfaden zum Bonitiren u. Taxiren der Grundstücke, Wien 1823; Schmalz, Verf. u. Anleit. zum Bonitiren u. Classisleiren des [74] Bodens, Lpz. 1833; Lange, Über B-en, Lpz. 1827, etc. Von der B. der Schafwolle, s. Schafwolle.
Pierer's Lexicon. 1857–1865.