- Buhne
Buhne, 1) (Wasserb.), ein vom Ufer gegen den Strom od. mit demselben von Pfahl-, Mauer- od. Faschinenwerk (Packwerk) aufgeführter Einbau, dessen Zweck ist, der Strömung eine gewisse Richtung zu geben, um das Ufer vor Abbruch zu sichern, u. durch Abschwemmung Land zu gewinnen. Nach diesem Zwecke theilte man die B. ein in Richtbuhnen, welche die Stromrichtung beherrschen, u. Bildungsbuhnen, welche die Bildung des Ufers bezwecken. Zu den ersteren gehören die Trieb- od. Abweisbuhnen. Sie können die Normalbreite des Stromes so viel überschreiten, als von dem entgegengesetzten Ufer abgetrieben werden soll. Hinter jeder Triebbühne wird eine zweite angesetzt, welche das zu zeitige Lagern des abgetriebenen Sandes verhindert. Zu den anderen gehören die Fangbuhnen, welche das vom Strome abgerissene Erdreich auffangen. Sie haben die Form eines Viertelkreises, welche den Stoß des Stromstriches am besten zerstreut, damit dem entgegengesetzten Ufer kein Nachtheil erwachse, u. wodurch das Wasser hinter der B. die Kraft verliert u. den Sand absetzt. Außer diesen Buhnen unterscheidet man noch Rauschbuhnen, 2 gegenüberstehende Buhnen, welche den Querschnitt des Stromes einengen u. so ein Rauschen verursachen; Ankerbuhnen, an Stromscheidungen mit 2 abweisenden Flügeln; Winkelbuhne, besteht aus 2 vom Ufer ab gehenden u. in einem gemeinschaftlichen Kopfe zusammentreffenden B.; sie kommen häufig an der Elbe vor. Je nach dem Material, aus welchem die Buhnen erbaut werden, theilt man sie ein in: Erd-, Stein- u. Faschinenbuhnen. Außer der Buhnenwurzel (Sohle), der unteren Grundlage, u. dem Buhnenkopf, der gegen den Strom gekehrten vorderen, halbrunden Fläche, unterscheidet man an einer B. noch die Buhnenkrone (Buhnenkamm, Buhnenrücken), die oberste gewölbte Fläche; die Strichseite, die gegen den Strom gerichtete Seitenfläche; u. die Rückseite, die stromabwärts[436] gerichtete Seitenfläche. Die Höhe der B. muß der Höhe der Ufer gleichkommen, damit das Wasser nicht über dieselben hinwegströmen u. hinterwärts auswühlen kann. Ihre obere Breite darf am Kopfe nicht weniger als 6–12 Fuß betragen u. muß nach dem Ufer zu verstärkt werden; die untere Breite richtet sich nach der Heftigkeit des Stromstriches u. verhält sich zu ihrer Höhe = 1:2, ja 1: 4. Die Faschinenbuhnen sind einige Fuß in das Ufer einzulegen u. bestehen aus Lagen von Vorleg- u. Bundfaschinen, welche letztere alle 2 Fuß verpfählt werden. Die letzte Lage erhält eine 4 Fuß hohe, fest zu stampfende u. zum Ablauf des Regenwassers abgerundete Auffüllung von Erde u. Rasen, die mit Buschweiden bepflanzt wird. Die Steinbuhnen werden aus regellos in den Fluß geworfenen Steinen gebildet, die, wenn der Einwurf bis zum niedrigsten Wasserspiegel gestiegen ist, geordnet aufgelegt u. das Ganze sodann gewölbartig geschlossen wird, damit die Eisschollen die B. nicht so leicht zerstören können. 2) Von schwachen Zweigen in Flüssen am Ufer geflochtener Zaun, um beim Zurücktreten der Fluth die Fische aufzuhalten; 3) Art Bude mitten auf größeren Fischerfahrzeugen, mit durchbohrtem Boden, um lebendige Fische aufzubewahren; 4) (Schiffsw.) so v.w. Bühne 4).
Pierer's Lexicon. 1857–1865.